Das Deutsche Institut für Menschenrechte ermutigt die Bundesregierung, der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) bei der finalen Abstimmung Anfang Februar zuzustimmen, statt sich zu enthalten. Die EU-Richtlinie soll der Ausbeutung von Menschen und Umwelt in globalen Wertschöpfungsketten entgegenwirken. Nach langwierigen Verhandlungen droht sie nun am Widerstand der FDP und einzelner Wirtschaftsverbände zu scheitern. Dabei hat sich die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag für die Unterstützung eines wirksamen EU-Lieferkettengesetzes ausgesprochen, das auf den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte basiert.
„Eine europaweite Regelung wird die Achtung der Menschen- und Umweltrechte entlang der globalen Wertschöpfungsketten verbessern. Sie wird auch deutschen Unternehmen helfen, denn sie beendet die unfaire Konkurrenz zwischen Unternehmen, die die Menschenrechte achten, und solchen, die aus ihrer Missachtung Wettbewerbsvorteile ziehen“, sagt Michael Windfuhr, stellvertretender Direktor des Instituts.
Die europäische Lieferkettenrichtlinie soll nationale Gesetzgebungen harmonisieren. „Gelingt dieser Schritt nicht, droht Unternehmen in Europa künftig ein Flickenteppich an nationalen Sorgfaltspflichtenregulierungen, verbunden mit dann größerem bürokratischem Aufwand“, so Windfuhr weiter. Weitere EU-Mitgliedstaaten und europäische Nachbarländer haben bereits Regulierungen der Lieferketten auf nationaler Ebene vorangebracht, beispielsweise Frankreich und Norwegen, oder sind im Begriff dies zu tun, etwa die Niederlande.
Gerade bei der Erarbeitung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes betonten deutsche Wirtschaftsverbände und Unternehmen, dass es einer entsprechenden europäischen Regulierung bedürfe, um gleiche und faire Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer in der EU herzustellen. Eine europaweite Regelung macht es Unternehmen leichter, die Einhaltung der Standards in Wertschöpfungsketten von Lieferanten einzufordern. Vor diesem Hintergrund wäre es nun schwer verständlich, wenn sich ausgerechnet Deutschland, das seit 2023 ein eigenes nationales Sorgfaltspflichtengesetz hat, auf europäischer Ebene enthalten würde.
Laut einer repräsentativen Umfrage des Handelsblatt Research Institutes im Auftrag von Creditreform bei 2.000 Unternehmen in Deutschland lehnen nur sieben Prozent der Betriebe eine Verpflichtung zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in ihren Lieferketten ab.
Auf EU-Ebene tritt ab 2024 zudem die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) in Kraft, die zunächst große Unternehmen verpflichtet, einheitlich und überprüfbar über Nachhaltigkeitsaspekte zu berichten. Dieser Berichtsstandard, den Unternehmen ohnehin erfüllen müssen, wird auch für Unternehmen unter der EU-Lieferkettenrichtlinie gelten, d.h. der zusätzliche Berichtsaufwand für die neue Lieferkettenrichtlinie wird nicht überbordend sein.
(c) DIMR, 31.01.2024