Die Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wollen die Mitgliederzahl in 13 ständigen Ausschüssen des Bundestages ändern. In einem Antrag (20/10197) legen sie die Mitgliederzahl wie folgt fest: Petitionsausschuss 30 Mitglieder (bisher 31), Auswärtiger Ausschuss 47 Mitglieder (bisher 46), Ausschuss für Inneres und Heimat 47 Mitglieder (bisher 46), Finanzausschuss 46 Mitglieder (bisher 45), Haushaltsausschuss 46 Mitglieder (bisher 45), Wirtschaftsausschuss 33 Mitglieder (bisher 34), Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft 34 Mitglieder (bisher 35), Ausschuss für Gesundheit 43 Mitglieder (bisher 42), Verkehrsausschuss 33 Mitglieder (bisher 34), Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union 41 Mitglieder (bisher 40), Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen 33 Mitglieder (bisher 34), Ausschuss für Klimaschutz und Energie 33 Mitglieder (bisher 34), Ausschuss für Digitales 33 Mitglieder (bisher 34).
Bei folgenden Ausschüssen soll sich die Mitgliederzahl nicht ändern: Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (19 Mitglieder), Sportausschuss (19 Mitglieder), Rechtsausschuss (39 Mitglieder), Ausschuss für Arbeit und Soziales (49 Mitglieder), Verteidigungsausschuss (38 Mitglieder), Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (38 Mitglieder), Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (38 Mitglieder), Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (19 Mitglieder), Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (38 Mitglieder), Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (24 Mitglieder), Ausschuss für Tourismus (19 Mitglieder), Ausschuss für Kultur und Medien (19 Mitglieder).
Darüber hinaus soll bestimmt werden, dass der 1. Untersuchungsausschuss zu Afghanistan elf Mitglieder statt bisher zwölf und entsprechend viele stellvertretende Mitglieder hat. Der Enquete-Kommission „Lehren aus Afghanistan für das künftige vernetzte Engagement Deutschlands“ sollen ebenfalls elf statt bisher zwölf Abgeordnete und ebenso viele stellvertretende Mitglieder angehören. Ab der Verabschiedung des Zwischenberichts zur Phase 1 der Arbeit der Enquete-Kommission soll auch die Zahl der Sachverständigen in der Kommission von zwölf auf elf verringert werden.
(c) HiB Nr. 58, 30.01.2024