Im Rahmen der Unterstützung eines Gerichtsvollziehers am 23.01.2024 in Unterkirnach durch Polizeikräfte hat ein Mann angekündigt, sich den Maßnahmen einer Zwangsräumung zu widersetzen. Er drohte sein Haus abbrennen zu lassen. Polizeikräfte sperrten weiträumig das Haus ab und evakuierten die umliegenden Gebäude.
Die laufenden Ermittlungen haben ergeben, dass der 62-jährige Mann Mitglied eines Schützenvereins war, mehrere Lang- und Kurzwaffen auf ihn angemeldet sind und er im Besitz einer Sprengstofferlaubnis ist. Er war Angehöriger der Bundeswehr, nach derzeitigen Erkenntnissen war er keiner Spezialeinheit zugehörig. Es liegen keine Erkenntnisse vor, ob er sich der Reichsbürger-Szene zuordnet.
Nach fast 12 Stunden Verhandlungen durch Polizeibeamte konnte in Zusammenarbeit mit Spezialkräften des Präsidiums Einsatzes der 62-Jährige zum Verlassen des Hauses bewegt und widerstandslos festgenommen werden.
Das Haus des 62-jährigen Mannes konnte zwischenzeitlich durch Entschärfer des Landeskriminalamtes und Kriminalbeamte der Kriminalpolizeidirektion Rottweil durchsucht und gesichert werden. Die Begehung des Hauses gestaltete sich zunächst schwierig, da der 62-Jährige rund 80 Liter Benzin in seinem Haus ausgeschüttet hatte und hierdurch ein längerer Aufenthalt im Haus nur mit Atemmaske möglich war. Die Feuerwehr musste zunächst eine Durchlüftung der Räume sicherstellen. Im gesamten Haus waren Waffen und Munition verteilt. Bereits während des Polizeieinsatzes am 24. Januar konnte u.a. militärischer Sprengstoff sichergestellt werden. In der Wohnung waren am Boden und an Türrahmen Zündvorrichtungen vorbereitet, um das Benzin bei Betreten durch Unbefugte zu entzünden. Diese waren allerdings nicht scharf geschaltet. Mehrere Lang- und Kurzwaffen, circa 10.000 Schuss Munition verschiedener Kaliber, Schießpulver, mehrere Rauchgranaten, Signalmittel und Leuchtkörper sowie weiterer Sprengstoff konnten aus dem Haus gesichert werden. Zudem fanden die Beamten ein Übungsgeschoss einer Fliegerabwehrkanone, zahlreiche Sprengschnüre, Zünder und sonstiges Sprengzubehör. Der 62-Jährige besaß nicht für alle aufgefundenen Gegenstände die erforderliche Erlaubnis. Woher er diese erlangt hat, bedarf weiterer Abklärungen – die Ermittlungen dauern weiterhin an.
(c) Polizei Konstanz, 26.01.2024