Der Verkehrsgerichtstag in Goslar berät heute über den Vorschlag von Bundesjustizminister Buschmann, Fahrerflucht künftig nur noch als Ordnungswidrigkeit statt als Straftat zu verfolgen. Dazu erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Ulrich Lange:
„Der Ampel-Regierung fehlt es an Respekt gegenüber dem Eigentum der Bevölkerung. Anders lässt sich der Vorschlag des Bundesjustizministers nicht erklären, wenn er eine Herabstufung der Fahrerflucht ohne Personenschaden zur Ordnungswidrigkeit fordert. Die Beschädigung etwa eines anderen Fahrzeugs ist keine Bagatelle, die auf einer Stufe mit einer geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitung im Straßenverkehr steht. Es geht bei Fahrerflucht oftmals um Fahrzeug-Schäden in Höhe von mehreren Tausend Euro. Auf diesen Reparaturkosten dürfen die Halter nicht sitzen bleiben. Nur die Instrumente des Strafrechts sorgen in ausreichendem Maß dafür, dass sich der Täter nicht einfach aus dem Staub macht in der Hoffnung, ihn habe schon niemand dabei beobachtet.“