Am 30.01.2023, um 09:00 Uhr, findet vor dem Arbeitsgericht Göttingen eine Kammerverhandlung in dem Kündigungsschutzverfahren des Max-Planck-Instituts MultidisziplinäreNaturwissenschaften statt.
In dem Gerichtsverfahren geht es um die fristlose Kündigung einer langjährig bei der Beklagten beschäftigten und in Fachkreisen renommierten Wissenschaftlerin. Die Beklagte wirft derKlägerin die Durchführung von Tierversuchen ohne vorherige Genehmigung durch die hierfür zuständige Behörde vor.
Die Klägerin ist Medizinerin und Veterinärmedizinerin und forscht im Bereich der Neurowissenschaften zu neuropsychiatrischen Fragestellungen. Zu diesem Zweck wurden von ihr auch Tierversuche an Mäusen durchgeführt. Dabei wurden unter Anleitung der Klägerin Mäuse gezüchtet und deren Verhaltensweisen beobachtet. Für die Beobachtung fand eine medizinische Manipulation der Tiere oder ihrer Umwelt statt. Konkret ging es um das Verhalten der Tiere bei einer Hypoxie (Sauerstoffmangel). Die Tierversuche hätten gem. § 8 TierSchG im Vorfeld bei dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) beantragt und durch dieses genehmigt werden müssen.
Die Klägerin ist 68 Jahre alt und seit dem 15.06.2002 bei der Beklagten bzw. dem Max-Planck-Institut für Experimentelle Medizin in Göttingen beschäftigt. Das Institut wurde im Jahr 2022 mit dem Max-Planck-Institut für biophysikalische Chemie zum Max-Planck-Institut für Multidisziplinäre Naturwissenschaften fusioniert. Das Arbeitsverhältnis der Klägerin wurde nach dem Eintritt in die Regelaltersrente einvernehmlich bis zum 31.03.2026 verlängert.
(c) Arbeitsgericht Göttingen, 24.01.2024