Die Bundesanwaltschaft hat am 28. Dezember 2023 vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts Berlin Anklage gegen die syrischen Staatsangehörigen Muhamad R., Anas K. und Youssef K. erhoben.
Die Angeschuldigten sind hinreichend verdächtig, sich als Mitglieder in einer ausländischen terroristischen Vereinigung betätigt zu haben (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB).
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Die „Liwa al-Tawhid“ („Brigade des Monotheismus“) war eine bewaffnete islamistische Gruppierung, die zwischen 2012 und 2014 in der syrischen Provinz Aleppo agierte. Sie bestand aus bis zu 10.000 Kämpfern. Ihr Ziel war die Bekämpfung des Regimes von Bashar al-Assad und die Errichtung eines Gottesstaates auf Grundlage der Scharia. Dazu kooperierte die Gruppierung mit anderen ausländischen terroristischen Vereinigungen in der Region, insbesondere der „Jabhat al-Nusra“ und der „Ahrar al-Sham“.
Muhamad R. gründete und befehligte innerhalb der „Liwa al-Tawhid“ ein Bataillon, das er in verschiedene Kampfeinsätze für die Vereinigung führte. Unter anderem eroberte die Einheit einen Stadtteil von Aleppo und hielt diesen über längere Zeit besetzt.
Anas K. fungierte als Pressesprecher und Berichterstatter für die „Liwa al-Tawhid“. Er verherrlichte und warb öffentlich für die Vereinigung durch die Erstellung zahlreicher Beiträge über die Aktivitäten der Gruppierung.
Youssef K. war in der „Liwa al-Tawhid“ ebenfalls im Medienbereich tätig. Er begleitete Anas K. regelmäßig in Kampfgebiete und fertigte zu Propagandazwecken Berichte sowie Film- und Fotoaufnahmen an.
Die Beschuldigten befinden sich auf freiem Fuß.
(c) Generalbundesanwalt, 23.01.2024