Der Bundestag berät heute in 2. und 3. Lesung den Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion „IP-Adressen rechtssicher speichern und Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen“. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der Fraktion Günter Krings:
„Die Arbeitsverweigerung der Ampel ist ein Skandal. Schon vor 16 Monaten hat der Europäische Gerichtshof klipp und klar gesagt hat, dass zur Bekämpfung schwerer Kriminalität eine IP-Adressen-Speicherung zulässig ist. Dennoch legt die Ampel nichts vor und lässt damit unsere Kinder im Stich. Die Praktiker haben uns in der Anhörung des Rechtsausschusses bestätigt, dass sie die IP-Adressen dringend benötigen, um insbesondere Taten wie Kinderpornographie und sexueller Missbrauch von Kindern aufzuklären. Auch die Deutsche Kinderhilfe hat im Hinblick auf die heutige Abstimmung an alle Abgeordneten appelliert: ‚Stimmen Sie für mehr Schutz unserer Kinder vor sexuellem Missbrauch!‘ Schon oft hat der Kanzler zugesagt, sich um dieses wichtige Thema zu kümmern. Aber passiert ist seit zwei Jahren nichts. Die Untätigkeit der Regierung bedeutet für viele Kinder ein handfestes Sicherheitsrisiko in Deutschland und sorgt dafür, dass Kinderschänder sicher vor Strafverfolgung sind.“