Der reale (preisbereinigte) Auftragsbestand im Verarbeitenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im November 2023 gegenüber Oktober 2023 saison- und kalenderbereinigt um 0,7 % zurückgegangen. Damit war der Auftragsbestand den fünften Monat in Folge rückläufig. Im Vergleich zum Vorjahresmonat November 2022 lag der Auftragsbestand kalenderbereinigt 5,7 % niedriger.

Der Rückgang des Auftragsbestands im Vormonatsvergleich ist maßgeblich auf die Entwicklung in der Automobilindustrie (-3,7 %) zurückzuführen. Insbesondere in der Automobilindustrie hatten sich in den Jahren 2020 bis 2022 aufgrund von Lieferengpässen historisch hohe Auftragsbestände angestaut. Seit Februar 2023 ist der Auftragsbestand in diesem Bereich rückläufig. Trotz des starken Rückgangs im Jahresverlauf sind die Auftragsbestände in der Automobilindustrie in einer längerfristigen Betrachtung aber noch auf einem hohen Niveau.

Die offenen Aufträge aus dem Ausland reduzierten sich im November 2023 gegenüber Oktober 2023 um 0,8 %, der Bestand an Aufträgen aus dem Inland verringerte sich um 0,4 %.

Bei den Herstellern von Investitionsgütern ging der Auftragsbestand um 0,9 % und bei den Herstellern von Vorleistungsgütern um 0,6 % zurück. Bei den Herstellern von Konsumgütern stieg er um 2,0 %.

Reichweite des Auftragsbestands konstant bei 6,9 Monaten

Im November 2023 blieb die Reichweite des Auftragsbestands unverändert auf 6,9 Monaten. Bei den Herstellern von Vorleistungsgütern betrug die Reichweite wie im Vormonat 3,8 Monate. Bei den Herstellern von Investitionsgütern sank die Reichweite auf 9,3 Monate (Oktober 2023: 9,5 Monate). Bei den Herstellern von Konsumgütern blieb sie unverändert bei 3,4 Monaten.

Die Reichweite gibt an, wie viele Monate die Betriebe bei gleichbleibendem Umsatz ohne neue Auftragseingänge theoretisch produzieren müssten, um die vorhandenen Aufträge abzuarbeiten. Sie wird als Quotient aus aktuellem Auftragsbestand und mittlerem Umsatz der vergangenen zwölf Monate im betreffenden Wirtschaftszweig berechnet.

(c) Statistisches Bundesamt, 17.01.2024

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