Die Freie und Hansestadt Hamburg bleibt Stiftungshochburg in Deutschland. Im vergangenen Jahr sind 20 neue Stiftungen anerkannt worden, 18 von ihnen sind gemeinnützig. Die gemeinnützigen Stiftungen trugen rund 63 Millionen Euro zum Stiftungsvermögen bei.
Justizsenatorin Anna Gallina: „Hamburg baut die Spitzenposition bei Stiftungen weiter aus. Das zweite Jahr in Folge wurde so viel Vermögen gestiftet wie seit über zehn Jahren nicht mehr. Ich danke den Stiftungen und den unzähligen Ehrenamtlichen. Von diesem Engagement und dieser großen Hingabe profitieren so viele verschiedene Bereiche. Dieser Einsatz, etwas zum Positiven zu verändern und nachhaltig zu gestalten, kommt der ganzen Stadt zu Gute. Das ist wesentlich für das Gemeinwohl in Hamburg.“
Die im Jahr 2023 neu anerkannten Stiftungen verfolgen insbesondere Zwecke aus den Bereichen Gesundheit, Soziales, Wissenschaft und Forschung, Erziehung und Bildung, Umwelt- und Naturschutz, Kunst und Kultur, Denkmalschutz, Tierschutz sowie Religion und Weltanschauung. Insgesamt sind damit aktuell 1.504 Stiftungen in Hamburg ansässig – kein anderes Bundesland hat so viele Stiftungen pro Einwohner, keine Stadt so viele Stiftungen. Die Stiftungen in Hamburg verfügen gemeinsam über ein Vermögen von mehr als 12 Milliarden Euro. Die Gründung der ältesten Stiftung liegt fast 800 Jahre zurück – das „Hospital zum Heiligen Geist“.
Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz ist zentral für die rechtliche Anerkennung der Stiftungen zuständig, die bei gemeinnützigen Stiftungen gebührenfrei ist. Das Referat für Stiftungsangelegenheiten der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz unterstützt die Stifter:innen im Anerkennungsverfahren und im laufenden Betrieb der Stiftung.
(c) Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Hamburg, 16.01.2024