Das Bundesamt für Justiz (BfJ) nutzt in grenzüberschreitenden Unterhaltsverfahren das neue elektronische Kommunikationssystem „iSupport“. In einem weltweit führenden Pilotprojekt mit Schweden wurden Anfang 2024 in ersten Fällen Anträge erfolgreich übermittelt – ein praktisch wichtiger Schritt zur Digitalisierung im internationalen Rechtsverkehr. Grenzüberschreitende Anträge und Ersuchen bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen werden dadurch beschleunigt.
Das BfJ als deutsche Zentrale Behörde in grenzüberschreitenden Unterhaltsverfahren hat erfolgreich das im Auftrag der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (HCCH) entwickelte IT-Kommunikationssystem „iSupport“ eingeführt. Dieses trägt zur schnellen, einfachen und sicheren Kommunikation zwischen den Zentralen Behörden in grenzüberschreitenden Unterhaltsfällen bei. Der elektronische gesicherte Austausch von Daten und Dokumenten beschleunigt die grenzüberschreitende Antragstellung und Kommunikation. Dies kommt den Unterhaltsberechtigten unmittelbar zugute.
Die EU hat einen Großteil der Entwicklungskosten der Anwendung „iSupport“ mitfinanziert und auch die Einführung von „iSupport“ in Schweden unterstützt. Das BfJ hat seit Beginn des Projekts durch Beteiligung an Leitungs- und Arbeitsgruppen sowie Tests an der Entwicklung des Programms mitgewirkt und dieses gemeinsam mit dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) finanziell gefördert. Die gesicherte Kommunikation beruht auf der aktuellen e-CODEX-Technologie (e-Justice Communication via Online Data Exchange), die auch Grundlage der elektronischen justiziellen Zusammenarbeit in der EU ist. Das System steht im Einklang mit den Anforderungen der Ende 2023 verabschiedeten EU-Digitalisierungsverordnung. Nach Deutschland und Schweden arbeiten weitere Staaten daran, sich dem „iSupport“-Netzwerk anzuschließen.
Das BfJ unterstützt als deutsche Zentrale Behörde nach dem Haager Unterhaltsübereinkommen und der EG-Unterhaltsverordnung unterhaltsberechtigte Kinder und Alleinerziehende sowie öffentliche Stellen (insbesondere Jugendämter) bei der grenzüberschreitenden Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Durch die Tätigkeit des BfJ werden die öffentlichen Haushalte entlastet, indem Unterhaltsvorschuss- oder Sozialleistungen eingespart werden können bzw. im Fall erfolgter staatlicher Leistungen Regress genommen werden kann. Aktuell sind über 10.000 grenzüberschreitende Unterhaltsfälle im BfJ in Bearbeitung.
(c) BfJ, 11.01.2024