Die rechtlichen und politischen Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und des Ausschlusses Russlands haben 2022 im Mittelpunkt der Arbeit des Europarats und seiner Organe gestanden. Wie die Bundesregierung in ihrem als Unterrichtung (20/9747) vorliegenden Bericht über die Tätigkeit des Europarats ausführt, ist Russland im März 2022 „mit sofortiger Wirkung wegen gravierender Pflichtverletzung aus dem Europarat ausgeschlossen“ worden.
Die übrigen Mitgliedsstaaten hätten auf der Sitzung des Ministerkomitees in Turin im Mai 2022 beschlossen, die Handlungsfähigkeit der Organisation aufrecht zu erhalten und den Haushalt konstant zu halten.
Im November 2022 sei der Haushalt 2023 auf Basis des bereits beschlossenen Doppelhaushalts 2022-2023 angepasst und für 2023 in Höhe von 341 Millionen Euro (2022: 335 Millionen Euro) verabschiedet worden. Deutschland leistete 2022 den Angaben zufolge einen Pflichtbeitrag in Höhe von rund 38,4 Millionen Euro, was nach dem Ausschluss Russlands in etwa einem Anteil von 13 Prozent am gesamten Pflichtbeitragsaufkommen entsprochen habe.
(c) HiB Nr. 1, 03.01.2024