Zum Jahresbeginn haben am Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht die neuen Vorsitzenden des neu eingerichteten 6. Senats, Christine Nordmann, und des 1. Senats, Dr. Malte Sievers, ihr Amt angetreten. Der 6. Senat ist insbesondere für das Ausländerrecht, das Abgabenrecht sowie das Recht des Datenschutzes und der Informationsfreiheit zuständig. Schwerpunkt der Arbeit des 1. Senats ist das Baurecht.
Christine Nordmann (Jahrgang 1962) stammt aus Niedersachsen; nach Studium und Referendariat in Berlin begann ihre berufliche Laufbahn 1991 am Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht. Von hier aus erfolgten Abordnungen zum Landesbeauftragten für Datenschutz in Kiel (1999/2000) und an das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (2007). Als wissenschaftliche Mitarbeiterin und Pressesprecherin begleitete sie die ersten Jahre des 2008 gegründeten Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgerichts. Von 2013 bis 2016 leitete sie das Referat Öffentliches Recht im Justizministerium des Landes. Seit Anfang 2017 gehört sie dem Oberverwaltungsgericht an. Neben ihrer richterlichen Arbeit im 4. Senat leitete sie hier bis vor kurzem das Pressereferat.
Der 1976 in Eutin geborene Sievers hat in Kiel Rechtswissenschaften studiert und wurde dort auch mit einer Arbeit zu grundrechtsdogmatischen Fragen promoviert. Nach dem Referendariat wurde er 2004 Richter am Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht. Es folgten Abordnungen an das schleswig-holsteinische Justizministerium, die gemeinsame Vertretung Hamburgs und Schleswig-Holsteins bei der Europäischen Union in Brüssel, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht. 2017 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht ernannt. Seit April 2021 war er Vizepräsident des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts.
(c) OVG Schleswig-Holstein, 02.01.2024