Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart verhandelt ab Montag, den 22. Januar 2024 um 9.00 Uhr unter dem Vorsitz von Dr. Roderich Martis ein Staatsschutzverfahren gegen einen 55-jährigen deutschen Staatsangehörigen, dem zur Last gelegt wird, in mehreren Fällen gewerbsmäßig gegen das Außenwirtschaftsgesetz jeweils in Verbindung mit Vorschriften der Europäischen Union verstoßen zu haben.
Dem Angeklagten wird in der Anklage des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof unter anderem vorgeworfen, als Geschäftsführer eines in Baden-Württemberg ansässigen Unternehmens durch die Lieferung von sechs Werkzeugmaschinen samt Zubehör an einen russischen Waffenproduzenten aufgrund von Verträgen aus dem Frühjahr 2015 (Auftragsvolumen rund 2 Mio. Euro) gegen die wegen der russischen Annexion der Krim durch die Europäische Union im Jahr 2014 verhängten Handelsbeschränkungen verstoßen zu haben. Laut Anklage seien die Maschinen als sogenannte Güter mit doppeltem Verwendungszweck für die Serienproduktion von Scharfschützengewehren benötigt worden. Die Lieferung der Maschinen sei im Sommer und Herbst 2015 unter Einbindung von Drittunternehmen über die Schweiz beziehungsweise Litauen erfolgt. Außerdem seien die Einrichtung der Maschinen und die Schulung der Mitarbeiter des russischen Waffenproduzenten vereinbart worden, wobei dies durch Angestellte des Angeklagten in den Jahren 2015 und 2016 erfolgt sei. Der Angeklagte soll dafür weitere Zahlungen erhalten haben. Im Winter 2015 soll er vier Scharfschützengewehre aus Russland eingeführt haben.
An dem Verfahren ist eine von dem Angeklagten beherrschte Gesellschaft beteiligt. Diese soll durch die vorgeworfenen Taten rund 3 Mio. Euro erlangt haben, welche der Einziehung unterliegen sollen. Der Angeklagte selbst soll 1,5 Mio. Euro erlangt haben, die ebenfalls eingezogen werden sollen.
Der Angeklagte wurde am 10. August 2023 auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls in Frankreich festgenommen und am 22. August 2023 zum Zwecke der Strafverfolgung nach Deutschland überstellt. Er befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.
Mit Beschluss vom 14. Dezember 2023 hat der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts die Anklage vom 10. Oktober 2023 zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Der Senat wird in der Hauptverhandlung mit drei Richtern einschließlich des Vorsitzenden besetzt sein.
(c) OLG Stuttgart, 27.12.2023