Rund 2 Kg Cannabis stellten Kontrollbeamte des Hauptzollamts Kiel am 20.12.2023 bei der Überprüfung eines Pakets sicher. Das Paket war Teil einer Stückgutsendung, die Zöllnerinnen und Zöllner schon am 13.12.2023 im Rahmen einer Ausfuhrkontrolle am Ostuferhafen in Kiel sichergestellt hatten. Es handelt sich hierbei um die Ladung eines britischen Kleintransporters. Der Fahrer, der auch Inhaber des britischen Transportunternehmens ist, gab an, das Stückgut von Großbritannien kommend nach Litauen sowie Lettland ausführen und dort an verschiedene Empfänger überstellen zu wollen. Laut Frachtbrief sollte es sich um „Home Accessories“ handeln, zollrelevante Unterlagen konnte er nicht beibringen. Gegen den 49-jährigen Mann wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachtes der Steuerhinterziehung nach § 370 AO eingeleitet. Die Stückgutsendung wurde von den Zollbeamten sichergestellt. Nachdem den Zöllner*innen bei einem Paket am 20.12.2023 ein verdächtiger Geruch auffiel, wurde eine zollrechtliche Beschau durchgeführt. Beim Öffnen des Paketes trat ein aufdringlicher Geruch nach Cannabis heraus. Ein durchgeführter Drogenwischtest bestätigte den Eindruck. Die Zöllnerinnen und Zöllner stellten grobes Cannabis sowie drei Drahtbügelgläser mit Cannabisblüten fest, die in diversen Plastiktüten eingehüllt waren. Anstatt „Home Accessories“ wurden insgesamt 2,023 kg Cannabis festgestellt und an das Zollfahndungsamt Hamburg übergeben. Ob und in wie weit der Transportunternehmer Kenntnis von dem Cannabis hatte werden die weiteren Ermittlungen zeigen, die das Zollfahndungsamt Hamburg -Dienstsitz Kiel- im Auftrag der Staatsanwaltschaft Kiel durchführt.
Zusatzinformation:
Bannbruch begeht, wer verbotene Gegenstände in den Gesetzesbereich ein-, aus- oder durchführt. (§ 372 Abgabenordnung (AO)
(c) HZA Kiel, 27.12.2023