Für sogenannte Landwirtschaftssachen sieht das Gesetz seit 1953 eine Entscheidung durch die hierfür eingerichteten Landwirtschaftsgerichte vor, die in erster Instanz bei den Amtsgerichten gebildet sind. In zweiter Instanz entscheidet der Senat für Landwirtschaftssachen beim Oberlandesgericht. Um den fachlichen Besonderheiten dieser Verfahren Rechnung zu tragen, bei denen es beispielsweise um Landpachtverträge oder um die Genehmigung eines Hofübergabevertrages gehen kann, wirken in allen Instanzen zwei ehrenamtliche Richterinnen oder Richter an der Entscheidung mit. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter werden auf Vorschlag der Landwirtschaftskammer für die Dauer von fünf Jahren von der Präsidentin des Oberlandesgerichts berufen. Voraussetzung für dieses Ehrenamt ist, dass sie die Landwirtschaft selbständig ausüben oder ausgeübt haben.
Waren die Landwirtschaftssachen bei den Ehrenamtlichen bisher eher eine „Männerdomäne“, so sind inzwischen bei dem Oberlandesgericht Hamm sechs ehrenamtliche Richter und drei ehrenamtliche Richterinnen ernannt. Aus dem Kreis der vier hauptberuflichen und neun ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern bestimmt die Geschäftsverteilung für jede Sitzung des für Landwirtschaftssachen zuständigen 10. Zivilsenats einen Kreis von drei Berufsrichterinnen bzw. -richtern und zwei Ehrenamtlichen. Angesichts der gestiegenen Zahl ehrenamtlicher Richterinnen für Landwirtschaftssachen hat der Senat nun erstmals in einer Besetzung mit zwei ehrenamtlichen Richterinnen getagt.
Der Vorsitzende des Senats, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Paul Schossier lobt die Zusammenarbeit mit den Ehrenamtlichen:
„Als einziger Senat im Haus mit ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern profitieren wir enorm von deren landwirtschaftlichem Fachwissen. Sie sind für den Senat eine wichtige Stütze in diesen Verfahren.“
Die beiden an der heutigen Sitzung beteiligten ehrenamtlichen Richterinnen, Frau Hildegard Hansmann-Machula und Frau Birgit Schulte, sind von ihrem Ehrenamt begeistert. Sie bezeichnen sich dabei nicht ohne Stolz als Bäuerinnen, denn schließlich bewirtschaftet jede von ihnen mit ihrer Familie einen eigenen Hof.
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, Pressemitteilung vom 16. März 2022