Die Bundesanwaltschaft hat am 8. Dezember 2023 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen die syrischen Staatsangehörigen Mohammad A. und Asmael K. erhoben.
Die Angeschuldigten sind der Mitgliedschaft in einer oder mehreren terroristischen Vereinigungen im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB) hinreichend verdächtig. Zudem werden ihnen Kriegsverbrechen in Form von Geiselnahme mit Todesfolge (§ 8 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4 VStGB) sowie – im Falle von Asmael K. – Tötung von nach dem humanitären Völkerrecht geschützten Personen (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 VStGB) und Mord (§ 211 StGB) vorgeworfen.
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Spätestens seit Ende April 2011 ging das syrische Regime mit brutaler Gewalt gegen Regimekritiker vor. Das Ziel war es, die damalige Protestbewegung mit Hilfe von Sicherheitskräften bereits zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu unterbinden und die Bevölkerung einzuschüchtern. Anfang 2012 weiteten sich die Spannungen in Syrien zu einem großflächigen Bürgerkrieg aus, bei dem sich die staatlichen syrischen Kräfte und bewaffnete oppositionelle Gruppierungen bekämpften.
Mohammad A. gründete im Herbst 2012 in der syrischen Hauptstadt Damaskus eine sogenannte Katiba, der bis zu 50 Kämpfer angehörten. Mit dieser bewaffneten Kampfeinheit gliederte er sich im November 2012 in die ausländische terroristische Vereinigung „Ahfad al-Rasul-Brigaden (AR)“ ein. Bei der AR handelte es sich um einen rund 15.000 Mitglieder starken Militärverband, der zwischen Sommer 2012 und Anfang 2014 existierte und den Sturz des syrischen Regimes mit Waffengewalt herbeiführen wollte. Zur Erreichung ihres Ziels verübte die AR wiederholt auch Sprengstoffattentate auf staatliche Einrichtungen in Syrien. Der Angeschuldigte plante und befehligte als Anführer seiner Katiba im März 2013 einen Anschlag auf ein Gebäude der syrischen Sicherheitskräfte im Damaszener Ortsteil Yarmouk. Spätestens Ende 2013 lief Mohammad A. zur ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ über. Er war eng mit den örtlichen Führungskräften des IS verbunden und übte als „Emir“ die Befehlsgewalt über rund 200 IS-Kämpfer aus.
Asmael K. schloss sich im Jahr 2013 in Damaskus ebenfalls dem IS als Kämpfer an.
Ende 2013 verschleppte Mohammad A. mit der von ihm befehligten IS-Kampfeinheit zu unterschiedlichen Gelegenheiten in Damaskus zwei Gegner der Vereinigung. Die Opfer wurden in IS-Haftanstalten festgehalten und Mitte Januar 2014 zusammen mit zehn weiteren Gefangenen exekutiert. Asmael K. beteiligte sich an der Festnahme eines Opfers. Zudem bewachte er die zwölf Gefangenen am Hinrichtungsort und schoss auf mindestens eine Person.
Mohammad A. wurde am 8. März 2023, Asmael K. am 20. März 2023 festgenommen. Beide befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft.
(c) Generalbundesanwalt, 22.12.2023