Das Amtsgericht Hamburg hat mit Guido Christensen einen neuen Präsidenten. Der 59-Jährige, der bisher als Vizepräsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts tätig gewesen ist, hat heute seine Ernennungsurkunde erhalten.
Dr. Guido Christensen, Jahrgang 1964, trat nach einem juristischen und betriebswirtschaftlichen Studium mit anschließender Promotion an der Universität Hamburg im Jahr 1995 in den höheren Justizdienst der Freien und Hansestadt Hamburg ein. Er war zunächst als Richter am Amtsgericht und Referent beim Landesjustizprüfungsamt tätig. Zwischen 1997 und 2002 leitete er die Projekte zur Neugründung des Insolvenzgerichts und der Neustrukturierung/Segmentierung des Amtsgerichts Hamburg. Nach einer Abordnung an das Hanseatische Oberlandesgericht wirkte er ab 2003 als Leiter der amtsgerichtlichen Verwaltung, wurde 2007 Direktor des Amtsgerichts Hamburg-Altona und im Jahr 2009 Vizepräsident des Amtsgerichts. 2013 wurde Dr. Christensen Vizepräsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts, wo er neben Verwaltungsaufgaben den Vorsitz des 2. Zivilsenats (Familien- und Erbrecht) übernahm und sich vertieft mit Fragen der Justiz-Digitalisierung beschäftigte. Er ist Mitautor eines Kommentars zum Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zudem engagiert er sich als Beirat der Hamburger Fakultätsgruppe der European Law Students‘ Association (ELSA).
Der amtsgerichtliche Bereich in Hamburg besteht aus den sieben Stadtteilgerichten in Altona, Barmbek, Bergedorf, Blankenese, Harburg, St. Georg sowie Wandsbek und dem am Sievekingplatz beheimateten Amtsgericht Hamburg. In den Hamburger Amtsgerichten arbeiten rund 1.600 Beschäftigte, unter ihnen knapp 340 Richterinnen und Richter. Im Schnitt werden pro Jahr in den Amtsgerichten knapp 25.000 Zivil-, 14.000 Familien- und rund 14.000 Strafsachen bearbeitet. Daneben sind die Amtsgerichte für die Grundbücher und für Nachlass- und Betreuungssachen zuständig. Eine zentrale Zuständigkeit besteht bei dem Amtsgericht Hamburg für Insolvenzsachen sowie für das Handels-, Vereins- und das Schiffsregister.
(c) OLG Hamburg, 20.12.2023