Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Andreas Voßkuhle feiert am 21. Dezember 2023 seinen 60. Geburtstag.
Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Andreas Voßkuhle studierte Rechtswissenschaft an der Universität Bayreuth und der Ludwig-Maximilians-Universität München. Das Studium schloss er im Jahre 1989 mit dem Ersten juristischen Staatsexamen ab. 1992 wurde er an der Ludwig-Maximilians-Universität promoviert.
Von 1992 bis 1994 war Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Andreas Voßkuhle wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Wirtschaftsverwaltungsrecht und Umweltrecht an der Universität Augsburg. Währenddessen legte er 1993 sein Zweites juristisches Staatsexamen ab. Nach seiner Habilitation zum Thema „Das Kompensationsprinzip“ im Jahre 1998 folgte er einem Ruf an die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, wo er seit 1999 als Direktor das Institut für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie leitet. Im Juli 2007 wurde er zum Rektor der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg gewählt und trat dieses Amt im April 2008 an.
Im Mai 2008 wurde Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Andreas Voßkuhle zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts und zum Vorsitzenden des Zweiten Senats ernannt, im März 2010 erfolgte seine Ernennung zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts. Unter seinem Vorsitz traf der Zweite Senat zahlreiche wegweisende Entscheidungen, darunter diejenigen zum Vertrag von Lissabon (BVerfGE 123, 267), zur Sicherungsverwahrung (BVerfGE 128, 326), zur Besoldung von Hochschullehrern (BVerfGE 130, 263), zur Richterbesoldung (BVerfGE 139, 64), zur Identitätskontrolle (BVerfGE 140, 317), zum OMT-Programm (BVerfGE 142, 123), zum NPD-Verbotsverfahren (BVerfGE 144, 20), zu den Auskunftsrechten des Deutschen Bundestages zur Finanzmarktaufsicht und zur Deutsche Bahn AG (BVerfGE 147, 50), zum Beamtenstreikverbot (BVerfGE 148, 296) und zum PSPP-Programm der EZB (BVerfGE 154, 17). Viele Senatsentscheidungen hat Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Andreas Voßkuhle selbst als Berichterstatter vorbereitet.
Als Präsident leitete Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Andreas Voßkuhle das Gericht während der Grundsanierung des Baumgarten-Ensembles im Schlossbezirk und brachte wichtige Projekte wie die interne Organisationsreform des Gerichts auf den Weg. Darüber hinaus gehen zahlreiche Begegnungen mit ausländischen Verfassungsgerichten und Obersten Gerichtshöfen auf seine Initiative zurück. Insbesondere wegen seiner kommunikativen und auf Ausgleich bedachten Art genießt Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Andreas Voßkuhle innerhalb und außerhalb des Karlsruher Schlossbezirks hohes Ansehen.
Nach Beendigung seiner Amtszeit kehrte er auf seinen Lehrstuhl an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg zurück.
Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Andreas Voßkuhle engagiert sich in besonderer Weise für demokratische Werte in der Gesellschaft, etwa als Vorsitzender des Vereins „Gegen Vergessen – Für Demokratie“ oder als Präsident des Senats der Deutschen Nationalstiftung. Er ist Mitglied in zahlreichen Wissenschaftsorganisationen. Beispielhaft seien an dieser Stelle genannt seine Mitgliedschaften in der Leopoldina – Nationale Akademie der Wissenschaften und im Wissenschaftlichen Beirat der Fritz Thyssen Stiftung, dessen Vorsitzender er ist.
Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Andreas Voßkuhle hat eine Vielzahl an Ehrungen und Auszeichnungen erhalten, darunter das Großkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland und das Große Goldene Ehrenzeichen am Bande für die Verdienste um die Republik Österreich. Die Aristoteles-Universität Thessaloniki, die Leuphana Universität Lüneburg und die Eötvös Loránd Universität (ELTE) in Budapest haben ihm die Ehrendoktorwürde verliehen.