Die Bundesanwaltschaft hat am 4. Dezember 2023 vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg Anklage gegen den libanesischen Staatsangehörigen Hassan M. und den deutschen und libanesischen Staatsangehörigen Abdul-Latif W. erhoben.
Die Angeschuldigten sind hinreichend verdächtig, sich in einer ausländischen terroristischen Vereinigung mitgliedschaftlich betätigt zu haben (§§ 129a Abs. 1 Nr. 1, 129b Abs. 1 Satz 1, Satz 2 StGB).
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Hassan M. schloss sich bereits vor über 30 Jahren im Libanon der terroristischen Vereinigung im Ausland „Hizb Allah“ („Hisbollah“) an und war zunächst in der Jugendarbeit, später auch im Bereich Außenbeziehungen tätig. Jedenfalls ab 2016 betreute er libanesische Vereine vornehmlich in Norddeutschland in organisatorischen und ideologischen Fragen in Abstimmung mit Führungskadern der Hizb Allah. Dadurch gewährleistete er insbesondere, dass der Vereinigung nahestehende Prediger aus dem Libanon dort auftreten konnten. Außerdem organisierte Hassan M. Treffen von Angehörigen zahlreicher libanesischer Vereine in Deutschland. Ziel war es, deren Zusammenarbeit nach den Vorstellungen der Hizb Allah zu stärken. Daneben trat er selbst über mehrere Jahre regelmäßig als Prediger in den Vereinen auf, etwa in dem im Jahr 2022 verbotenen Verein „Al-Mustafa Gemeinschaft e. V.“ in Bremen.
Abdul-Latif W. schloss sich spätestens im Jahr 2004 der Hizb Allah an. Seither war er für diese als Auslandsfunktionär und Angehöriger einer militärischen Eliteeinheit tätig. Seit 2009 richtete er als Mitglied und später Vorsitzender der „Al-Mustafa Gemeinschaft e. V.“ in Bremen die Tätigkeit des Vereins nach den Vorgaben und Zielen der Hizb Allah aus. Hierbei hielt er zu Führungskadern der Vereinigung Kontakt. Abdul-Latif W. vertrat die „Al-Mustafa Gemeinschaft e. V.“
bei Treffen mit anderen libanesischen Vereinen, wirkte an der Gründung einer Jugendgruppe mit und organisierte unter anderem Auftritte der Hizb Allah nahestehender Prediger. In der Uniform seiner Einheit besuchte er um den Jahreswechsel 2015/2016 im Kriegsgebiet Syriens kämpfende Einheiten, um deren Kampfeswillen zu stärken.
Die Angeschuldigten wurden am 10. Mai 2023 festgenommen und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft.
(c) Generalbundesanwalt, 15.12.2023