Der 7. Strafsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat mit Urteil vom 14.12.2023 auf die Revision der Staatsanwaltschaft ein Urteil des Landgerichts München I vom 28.03.2023 aufgehoben.

Nach den Feststellungen des Amtsgerichts München hatte der Angeklagte als damaliger Stützpunktleiter der rechtsradikalen Kleinstpartei „III. Weg“ zwei Plakate der der Partei mit der großformatigen Aufschrift „Hängt die Grünen“ in der Öffentlichkeit aufgehängt. Das Amtsgericht hatte ihn daher wegen  Volksverhetzung und öffentlicher Aufforderung zu Straftaten sowie der Billigung von Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt.

Die 18. Strafkammer des Landgerichts München I hatte das amtsgerichtliche Urteil sodann aufgehoben und ihn freigesprochen. Ein Tatnachweis habe nicht geführt werden können.

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat nun die gegen dieses Berufungsurteil gerichtete Revision der Staatsanwaltschaft für begründet erachtet. Das Landgericht habe sich nicht ausreichend mit der Möglichkeit auseinandergesetzt, dass eine mögliche Strafbarkeit des Angeklagten auch durch seine Einbindung in die Organisation der Plakatierungsaktion als Mitverantwortlicher der Partei „Der III. Weg“ in Betracht zu ziehen sein könnte.

Eine andere Kammer des Landgerichts München I wird nun neu über die Sache zu entscheiden haben.

Der ursprüngliche Mitangeklagte und ehemalige Parteichef der Kleinstpartei „III. Weg“ Klaus A. ist in der  Zwischenzeit rechtskräftig wegen Volksverhetzung und öffentlicher Aufforderung zu Straftaten zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je 60 € verurteilt worden.

(c) Bayerisches Oberstes Landgericht, 14.12.2023

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