Die 1. große Strafkammer (Schwurgericht) hat am 13. Dezember 2023 das Urteil in dem Prozess gegen Frank Alfred P. wegen des Angriffs auf Einsatzkräfte in Ratingen verkündet. Der Angeklagte wurde wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung, fahrlässiger Körperverletzung sowie besonders schwerer Brandstiftung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem hat die Kammer die besondere Schwere der Schuld des Angeklagten festgestellt.
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass am 11. Mai 2023 aufgrund eines Hinweises auf hilflose Personen mehrere Einsatzkräfte der Polizei und Feuerwehr sowie Rettungskräfte die Wohnung des Angeklagten aufsuchten. Nachdem sich trotz Klingelns und Klopfens der Einsatzkräfte niemand in der Wohnung meldete, begannen die Einsatzkräfte der Feuerwehr die Wohnungstür zu öffnen, wobei die beiden Polizeibeamten die Wohnung als erstes betraten. Plötzlich sei unvermittelt der Angeklagte hinter einem Schrank hervorgetreten und habe ohne Vorwarnung mehrere Liter Benzin in Richtung und über eine Polizeibeamtin geschüttet. Während die Polizeibeamtin die Flucht ergriff, warf er ihr ein brennendes Textilstück hinterher, so dass das verschüttete Benzin zu einer explosionsartigen Zündung gebracht wurde. Nach den weiteren Feststellungen der Kammer haben die Flammen in der Folge die Bereiche des Wohnungseingangs und des Laubengangs gefüllt und die Feuerwalze habe die anwesenden Einsatzkräfte erfasst. Die Geschädigten erlitten teilweise schwerste Verbrennungen. Bei einigen Geschädigten bestand Lebensgefahr.
Die Kammer hat den Angeklagten unter anderem wegen versuchten Mordes schuldig gesprochen. Sie hat insoweit die Mordmerkmale der Grausamkeit, der Verwendung gemeingefährlicher Mittel sowie das Vorliegen sonstige niedriger Beweggründe bejaht. Bezüglich der niedrigen Beweggründe hat der Vorsitzende in seiner Urteilsbegründung ausgeführt, dass der Angeklagte die beiden Polizeibeamten sowie weitere Einsatzkräfte allein deswegen töten wollte, weil diese den von ihm gehassten Staat und die ihm zugeordneten kommunalen Einrichtungen repräsentierten. Wer Menschen töten will, weil sie für bestimmte staatliche oder kommunale Einrichtungen tätig sind, instrumentalisiere ihr Leben zur Ableitung negativer Affekte. Dies belege eine grob menschenverachtende Einstellung und stehe sittlich auf niederster Stufen, so der Vorsitzende.
Von einer Milderung der Strafe wegen mangelnder Vollendung hat die Kammer abgesehen. Denn nach Ansicht der Kammer lag es nicht etwa an einer geringeren Intensität der Gewaltausübung durch den Angeklagten, dass sämtliche Nebenkläger mit dem Leben davongekommen sind, sondern an der wechselseitigen Solidarität der Nebenkläger im Anschluss an die Tat, die sich trotz schwerster eigener Verletzungen um einander kümmerten und einander beistanden, sowie an der raschen, vorbildlich koordinierten medizinischen Versorgung der Geschädigten.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung können gegen das Urteil Revision einlegen, über welche der Bundesgerichtshof zu entscheiden hätte.
(c) LG Düsseldorf, 13.12.2023