Die Bundesregierung hat heute die vom Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, und von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus, gemeinsam vorgelegte Siebte Jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauenanteils an Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes sowie der Unternehmen mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes beschlossen.
Danach ist der Frauenanteil an Führungspositionen in der Privatwirtschaft, im öffentlichen Dienst, bei Bundesunternehmen sowie in den Gremien des Bundes insgesamt kontinuierlich gestiegen.
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann: „Der diesjährige Bericht zeigt: Der Frauenanteil in Aufsichtsräten der börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen ist weiter gestiegen auf mehr als 35,5 Prozent Gerade in Vorständen besteht mit gut 10 Prozent Frauenanteil aber noch Steigerungspotential. Ich bin davon überzeugt, dass unsere Unternehmen erkannt haben, dass eine chancengerechte Beteiligung von Frauen in Führungspositionen wichtig und in ihrem eigenen Interesse ist.“
Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Die Entwicklung des Frauenanteils an den Führungspositionen ist insgesamt erfreulich. Unsere Führungspositiongesetze tragen entscheidend dazu bei, dass mehr Frauen Führungsverantwortung übernehmen. Der Bund geht hier mit gutem Beispiel voran: Über neue Modelle wie das Führen in Teilzeit gelingt ein Kulturwandel. Mit unserem Monitoringbericht schaffen wir darüber hinaus eine transparente Datenlage für alle. Ich bin überzeugt: diese Transparenz erzeugt den notwendigen Druck und Wettbewerb. Denn nur mit moderner Personalpolitik werden Frauen in angemessener Zahl Führungspositionen einnehmen. Davon profitieren die Unternehmen, weil Diversität sich positiv auszahlt. Und davon profitiert auch die Gesellschaft, weil es einen echten Fortschritt bei der Gleichstellung der Geschlechter bedeutet.“
Die Zahlen:
Die Siebte Jährliche Information stellt die Entwicklung des Frauenanteils dar
- in Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft einschließlich des Geschäftsjahrs 2020
- in den Unternehmen mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes bis Ende 2021
- im öffentlichen Dienst des Bundes in den obersten Bundesbehörden bis Juni 2022 und im nachgeordneten Bereich bis Ende 2022
- in den Gremien des Bundes bis Ende 2021
- in den Sozialversicherungen bis Juni 2022 für landesunmittelbare Träger und bis Ende 2022 für bundesunmittelbare Träger
In der Privatwirtschaft ist der Frauenanteil im Geschäftsjahr 2020 für die 2.045 betrachteten Unternehmen weitergewachsen. In den Aufsichtsräten erhöhte sich der Frauenanteil von 2015 bis 2020 von 18,6 Prozent auf 24,9 Prozent. In den Unternehmen, die unter die feste Quote für den Aufsichtsrat fallen, ist der Frauenanteil seit 2015 deutlich um mehr als 10 Prozentpunkte gestiegen. In den Unternehmensvorständen waren Frauen im selben Zeitraum unterrepräsentiert: Ihr Anteil lag 2020 bei 10,3 Prozent. Auffällig ist der hohe Anteil an Unternehmen, die für den Frauenanteil auf Vorstandsebene die Zielgröße Null festgelegt und veröffentlicht haben. 60 Prozent der betrachteten Unternehmen haben Zielgrößen für den Vorstand veröffentlicht. Davon haben wiederum 61,5 Prozent die Zielgröße Null festgelegt.
Das Ziel im öffentlichen Dienst des Bundes lautet: Paritätische Besetzung der Führungspositionen bis Ende 2025. In den Obersten Bundesbehörden ist der Frauenanteil auf 41 Prozent, im nachgeordneten Bereich auf 43 Prozent gestiegen. 2023 startete das Projekt „Führen in Teilzeit in den Obersten Bundesbehörden“. Ziel ist es, den Frauenanteil in Führungspositionen über Teilzeitangebote zu erhöhen.
Bei einer Gesamtbetrachtung aller vom Bund bestimmten Gremienmitglieder wurde ein nahezu paritätisches Verhältnis erreicht. Mit Blick auf die einzelnen Gremien des Bundes trifft dies jedoch erst auf zwei Drittel der Gremien zu. Deshalb dürfen die Anstrengungen hier nicht reduziert werden.
Bei den 51 Bundesunternehmen in unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung lag der Anteil von Frauen in den Überwachungsgremien bei 44,5 Prozent. Die Geschäftsführungspositionen wurden zu 30,1 Prozent durch Frauen besetzt.
Erstmals wurden Daten zum Frauenanteil an Führungspositionen bei landes- und bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträgern sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts im Bereich der Sozialversicherung (z.B. Krankenkassen) erfasst. Die Ergebnisse zeigen, dass Frauen in Führungspositionen hier mit einem Anteil von 24 Prozent bzw. 25 Prozent unterrepräsentiert sind.
Über das Führungspositionen-Gesetz
Das Führungspositionen-Gesetz (FüPoG) gibt seit 2015 eine Quote von 30 Prozent vor, mit der Frauen in den Aufsichtsräten börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen beteiligt werden müssen. 2021 trat das Folgegesetz (FüPoG II) in Kraft.
Weiterführende Informationen und aktuelle Daten aus allen Teilbereichen sowie den vollständigen Bericht der Bundesregierung finden Sie hier:
(c) BMJ, 13.12.2023