Im laufenden Jahr sind bis Ende November gegen Bedienstete und Beamte der Bundespolizei wegen des Vorwurfs des unberechtigten Zugriffs auf dienstliche Datensysteme laut Bundesregierung in drei Fällen dienstrechtliche Ermittlungen geführt worden. Dabei wurden in einem Fall auch strafrechtliche Ermittlungen geführt, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/9588) auf eine Kleine Anfrage der zwischenzeitlich aufgelösten Fraktion Die Linke (20/9101) weiter darlegt. Danach wurden im Jahr 2022 in sieben Fällen wegen des Vorwurfs des unberechtigten Zugriffs auf dienstliche Datensysteme dienstrechtliche Ermittlungen geführt, davon in drei Fällen auch strafrechtliche Ermittlungen.
In sechs der insgesamt genannten Fälle wurden den Angaben zufolge Disziplinarmaßnahmen beziehungsweise vergleichbare personalrechtliche Sanktionen verhängt, Sanktionen nach dem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafrecht dagegen in keinem Fall. Die strafrechtlichen Ermittlungen wurden laut Vorlage in allen Fällen eingestellt und die Disziplinarverfahren in vier Fällen.
(c) HiB Nr. 937, 13.12.2023