Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main gehen gemeinsam gegen Hate Speech im Internet vor. Der DFB hat in den vergangenen Wochen rassistische Beleidigungen von Spielern der deutschen U 17-Nationalmannschaft, die während der Weltmeisterschaft in Indonesien auf den Social-Media-Kanälen des DFB getätigt wurden, zur strafrechtlichen Prüfung und Verfolgung an die ZIT weitergegeben. Bereits im Juni hatten DFB und ZIT Hasskommentare gegen Spieler der deutschen U 21-Nationalmannschaft strafrechtlich verfolgt. Der DFB und die ZIT werden weiter konsequent gegen jede Form der Hetze im Netz vorgehen.
Nach einer Erstprüfung ist in vierzehn Fällen rassistischer Beleidigung der deutschen U 17- Weltmeister der Tatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB) erfüllt, weswegen jeweils Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden. In vier Fällen konnten die Verfasser der rassistischen Kommentare bereits zweifelsfrei identifiziert werden, aufgrund der Wohnorte wurden die Verfahren an die örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften außerhalb Hessens abgegeben. In weiteren Fällen ist der Tatbestand der Beleidigung (§ 185 StGB) oder der des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) erfüllt. Der DFB hat die betreffenden Kommentare auf seinen Social-Media-Kanälen gelöscht und die verantwortlichen User dauerhaft gesperrt.
Der 1. DFB-Vizepräsident Ronny Zimmermann sagt: „Wir nehmen die menschenverachtenden Anfeindungen unserer Spieler im Internet nicht hin, sondern bekämpfen sie aktiv und nachhaltig. Der DFB arbeitet hier hervorragend mit der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main zusammen. Wir hoffen, dass die ersten Identifizierungen und strafrechtlichen Verfolgungen von Tätern eine abschreckende Wirkung haben werden. Hass im Netz ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, gegen das wir alle gemeinsam vorgehen müssen.“
Dr. Benjamin Krause, Leiter der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität, sagt: „Als spezialisierte Staatsanwälte für Internetkriminalität verfolgen wir nicht nur Hacker-Angriffe, Drogenhandel im Darknet und Verbreitung von Kinderpornografie, sondern auch Hate Speech im Internet wie Beleidigungen, Bedrohungen oder Volksverhetzungen. Denn massenhaft gelesene und geteilte Angriffe in Social Media können schwerwiegende Auswirkungen auf die Betroffenen, aber auch auf unser Zusammenleben als Gesellschaft haben. Gemeinsam mit dem DFB wollen wir als Staatsanwälte unseren Beitrag dazu leisten, Rassismus und Hate Speech im Netz nicht zu akzeptieren, sondern aktiv dagegen vorzugehen – auch mit den Mit- teln des Rechtsstaats. Dabei sind wir natürlich auch immer auf die Kooperation der Platt- formenbetreiber angewiesen, die oftmals bei der Identifizierung der Täter eine wichtige Rolle spielen.“
(c) Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, 13.12.2023