Der NRW-Verfassungsschutz hat die Junge Alternative (JA) Nordrhein-Westfalen als Verdachtsfall eingestuft. Bei der JA NRW sowie ihren regionalen Teilorganisationen liegen tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht vor, dass diese Bestrebungen verfolgen, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten.
Innenminister Herbert Reul: „Der NRW-Verfassungsschutz hat akribisch geprüft und die Junge Alternative Nordrhein-Westfalen als Verdachtsfall eingestuft. Es liegen verdichtete Anhaltspunkte dafür vor, dass die Junge Alternative nicht nach demokratischen Spielregeln spielt, sondern das eigene rechtsextremistische Regelwerk vorzieht. Der NRW-Verfassungsschutz beobachtet daher von jetzt an die Junge Alternative. Unabhängig von der fachlichen Bewertung müssen wir uns mit der Jugendorganisation der AfD politisch auseinandersetzen. Dafür müssen wir als politisch Verantwortliche gute Politik für die Menschen in diesem Land machen und diese auch vernünftig erklären. Wir müssen zeigen, dass der demokratische Rechtsstaat für jeden funktioniert.“
Auf ideologischer Ebene liegt eine Vielzahl an tatsächlichen Anhaltspunkten vor. In den vergangenen Jahren sind rechtsextremistische Positionen in der JA NRW dominierend geworden und es findet eine umfassende Zusammenarbeit mit zahlreichen Akteuren der rechtsextremistischen Strömung der Neuen Rechten statt. Darüber hinaus sind Personen mit einer rechtsextremistischen Biografie in der JA NRW aktiv.
*Im Einzelnen:*
Seit 2019 ist der Landesverband der Jungen Alternative in Nordrhein-Westfalen ideologisch auf den politischen Kurs des Bundesverbandes der Jungen Alternativen eingeschwenkt. Dieser zeichnet sich durch ein völkisch-ethnisches Volksverständnis und Fremdenfeindlichkeit aus. Ebenso vertritt die JA NRW Positionen, die die Menschenwürdegarantie verletzen. Es tritt insbesondere das Ziel zutage, Menschen mit Migrationsbiografie und Muslime auszugrenzen und verächtlich zu machen.
Die JA NRW hat sich darüber hinaus seit 2019 zu einem Bestandteil der rechtsextremistischen Strömung der Neuen Rechten entwickelt. So besteht eine weitreichende Zusammenarbeit zwischen der Jungen Alternative und Akteuren und Organisationen aus dem Netzwerk der Neuen Rechten. Die JA NRW wirbt in den Sozialen Medien etwa für die „Identitäre Bewegung“ beziehungsweise ihre Nachfolgeorganisationen in Nordrhein-Westfalen wie „Lukreta“ und „Revolte Rheinland“, für „1 Prozent“, das „Institut für Staatspolitik“ und deren Publikationen. Sie bietet außerdem Protagonisten der Neuen Rechten ein Forum.
In der JA NRW sind darüber hinaus Personen aktiv, die eine rechtsextremistische Biografie aufweisen. Derartige personelle Verbindungen liefern weitere tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht auf verfassungsfeindliche Bestrebungen.
Ein weiterer gewichtiger tatsächlicher Anhaltspunkt ist die Nähe zum Beobachtungsobjekt des völkisch-nationalistischen Personenzusammenschlusses innerhalb der Alternative für Deutschland (AfD), ehemals „Flügel“. Führungspersonen des Landesverbandes der JA NRW suchen eine Zusammenarbeit mit dem formal aufgelösten „Flügel“. Das bezieht sich insbesondere auf deren ideologische Führungsperson Björn Höcke. Die Zusammenarbeit wird getragen von ideologischer Übereinstimmung.
Gemäß Paragraph 3 Absatz 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen (VSG NRW) besteht bei dem Vorliegen von tatsächlichen Anhaltspunkten für den Verdacht auf verfassungsfeindliche Bestrebungen die gesetzliche Pflicht zur Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Diese Voraussetzung erfüllt die JA NRW.
(c) IM NRW, 12.12.2023