Heute hat das Oberlandesgericht Oldenburg ein weiteres Digitalisierungsversprechen eingelöst und die elektronische Aktenführung in Zivilsachen rechtsverbindlich eingeführt. Das bedeutet, dass alle ab diesem Tag bei dem Oberlandesgericht Oldenburg neu eingehenden Zivilverfahren von der Richterschaft über die Serviceeinheiten bis hin zu den mit Verfahrenskosten befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und damit „vom Anfang bis zum Ende“ vollständig elektronisch bearbeitet werden. Lediglich die bereits laufenden anhängigen Verfahren werden noch in Papierform zum Abschluss gebracht. Der sog. „Aktenbock“ gehört damit schon bald der Vergangenheit an. Auch der jährliche Papierverbrauch von rund 13 Paletten (1.300.000 Blatt) sowie der Aktentransport durch den Justizwachtmeisterdienst werden erheblich reduziert.
Die elektronische Zivilakte ist seit Juli 2023 von zwei Senaten des Oberlandesgerichts im Rahmen einer hybriden Aktenführung erfolgreich pilotiert worden. Zwischenzeitlich sind alle mit der Rechtsprechung befassten Bediensteten des Gerichts in mehrtägigen Schulungen auf den Einsatz der neuen Technik vorbereitet worden. Die Verwaltung der Akten erfolgt dabei über das Programm „e2A“, die Anfertigung von Urteilen und Beschlüssen über „e2T“.
„Ich freue mich, dass wir nach Einführung der Videoverhandlung und der elektronischen Verwaltungsakte nun den nächsten Schritt der Digitalisierung gehen können. Die elektronische Aktenführung bringt neben hilfreichen Neuerungen auch herausfordernde Umstellungen für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit sich. Sie ist aber gleichzeitig Ausdruck einer modernen Justiz und wesentliches Merkmal eines modernen Arbeitsplatzes. Ich bin überzeugt, dass sich die sog. „e-Akte“ schnell bewähren wird“, so die Präsidentin des Oberlandesgerichts Anke van Hove.
Bei den Landgerichten des Bezirks ist die elektronische Zivilakte bereits gelebte Realität: Am Landgericht Oldenburg wird seit Juli 2022, am Landgericht Osnabrück seit Mai 2023 und am Landgericht Aurich seit Oktober 2023 in neu eingehenden Zivilverfahren ausschließlich digital gearbeitet. Für die Amtsgerichte steht die digitale Zivilakte ebenfalls bereits in den Startlöchern: Dort ist die flächendeckende Umstellung für das Jahr 2024 vorgesehen.
(c) OLG Oldenburg, 11.12.2023