Weiteres Landgericht in Bayern führt die elektronische Akte regulär ein / Justizminister Eisenreich: „Mit dem Landgericht Bamberg führt nun das 14. bayerische Landgericht die E-Akte ein. Die Justiz treibt die Digitaloffensive weiter voran“
Die elektronische Akte wird an sechs Amtsgerichten und an einem Oberlandesgericht erprobt. Diese sind die Amtsgerichte Straubing, Dachau, Kelheim, Regensburg, Erlangen und Ingolstadt sowie das Oberlandesgericht München.
Da die Pilotphase an den Landgerichten (Landshut, Regensburg und Coburg) bereits erfolgreich durchgeführt wurde, erfolgt die schrittweise Regeleinführung an den Landgerichten in Zivilsachen. Nach den Landgerichten Ingolstadt, Weiden i.d.OPf., Hof, Amberg, Würzburg, Memmingen, Ansbach, Nürnberg-Fürth, Passau und Kempten (Allgäu) wurde nun am Landgericht Bamberg die E-Akte regulär eingeführt. Seit heute setzt das Gericht bei neuen Zivilverfahren erster Instanz nur noch elektronische Akten ein. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Die Welt wird immer digitaler. Die Justiz treibt die Digitaloffensive weiter voran. Mit dem Landgericht Bamberg führt nun das 14. bayerische Landgericht die E-Akte ein. Das verkürzt Verfahren, erspart Wartezeiten und schützt in Zeiten der Pandemie die Gesundheit der Prozessbeteiligten.“
Dem Beginn der Einführung der elektronischen Akte ging eine mehrjährige erfolgreiche Pilotierung voraus, in der bis heute ca. 70.000 Verfahren rein elektronisch geführt wurden. Minister Eisenreich: „Wir müssen 127 Standorte mit etwa 15.000 Arbeitsplätzen mit der elektronischen Akte ausstatten. Die Erfahrungen bei der Pilotierung der elektronischen Akte sind sehr positiv. Bereits mehr als die Hälfte der bayerischen Landgerichte setzt nun die E-Akte ein.“
Der elektronische Rechtsverkehr ist bereits bei allen Gerichten im Freistaat eingeführt.
Der Freistaat Bayern setzt neben der E-Akte auch auf Videotechnik. Minister Eisenreich: „Tausende Zivilprozesse werden an Bayerns Gerichten inzwischen digital als Videokonferenz geführt. Unser Ziel war es, die Gerichte flächendeckend mit mobilen Videokonferenzanlagen auszustatten. Im Juli 2021 haben wir unser Ziel erreicht: Seit Juli 2021 haben alle 99 bayerischen Gerichte Zugang zu einer Anlage. Insgesamt wurden hierfür 105 Videokonferenzanlagen beschafft. Zum Ausbau der Videoverhandlungen setzt die Justiz neben der Ausstattung der Gerichte mit Videokonferenzanlagen auch auf ein Video-Konferenz-Tool. Nach einer erfolgreichen Pilotphase wurde der Einsatz inzwischen bayernweit freigegeben. Das bayerische Justizministerium geht davon aus, dass im Jahr 2021 rund 10.000 Videoverhandlungen durchgeführt wurden. Ob sich ein Verfahren für eine Videoverhandlung anbietet, entscheidet der jeweilige Richter/die jeweilige Richterin.“
Auf dem Weg zu einem modernen Zivilprozess sieht der bayerische Justizminister aber noch erheblichen rechtspolitischen Handlungsbedarf. Vorschläge zur Modernisierung des Zivilprozesses liegen vor. Er fordert das Bundesjustizministerium zu schnellerem Handeln auf. Eisenreich: „Die Zivilprozessordnung ist für die Papierakte gemacht, nicht für die elektronische Akte. Eine Modernisierung des Zivilprozesses ist daher notwendig. Der Bund muss jetzt tätig werden. Wir brauchen eine breit geführte Diskussion, die alle Akteure einbezieht: Gerichte, Rechtsanwälte, Wissenschaftler, Wirtschaft, Verbraucherverbände.“ Und auch grenzüberschreitend will Bayern das Verhandeln erleichtern. Auf bayerische Initiative hat die Justizministerkonferenz im vergangenen Herbst das Bundesjustizministerium aufgefordert, sich für eine umfassende Rechtsgrundlage auf europäischer Ebene einzusetzen. Eisenreich: „Der Reformprozess ist dringend notwendig. Die Justiz will die Chancen der Digitalisierung nutzen. Jetzt sind Berlin und Brüssel gefordert.“
Eisenreich bedankte sich abschließend bei Anton Lohneis, dem Präsidenten des Landgerichts Bamberg: „Für Ihr großes Engagement bei der Digitalisierung der Justiz in Bamberg darf ich mich bei Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich bedanken.“
Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 14. März 2022