Zur politischen Einigung der EU-Institutionen auf den AI-Act erklärt Tabea Rößner, Mitglied im Ausschuss für Digitales:
Es ist geschafft! Nach jahrelangen Vorbereitungen und intensiven Verhandlungen insbesondere in den vergangenen Monaten konnten sich die EU-Institutionen nach einem dreitägigen Sitzungsmarathon auf den AI Act einigen. Damit bekommt Europa als erster Kontinent einen ausgewogenen und umfassenden Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz, der mit einer Grundrechtsfolgenabschätzung Menschenrechte und Diskriminierungsfreiheit im digitalen Raum absichert, zudem Energieeffizienz und Ressourcenverbrauch für KI in den Blick nimmt.
Viel diskutiert und nun ein großer Erfolg für uns ist, dass die EU auf Vorschlag auch der grünen Fraktion im europäischen Parlament generative KI im Gesetz nun auch erfasst. Generative KI bietet viele Chancen, das Leben der Menschen einfacher zu gestalten; auch die Wirtschaft kann von der Entwicklung enorm profitieren. Gleichzeitig gilt es bei dieser neuen Technologie von Anfang an Transparenz, demokratische Werte, Zuverlässigkeit und Sicherheit sowie Umweltauswirkungen mitzudenken. Für diesen Balanceakt hat die EU nun den Grundstein gelegt.
Der AI Act bietet europäischen und internationalen Unternehmen nun erstmals einen Rahmen, der ihnen bei Entwicklung und Marktzulassung Orientierungspunkte für eine inklusive und verlässliche KI gibt. Damit schafft er Rechtssicherheit. Davon profitieren nicht nur die Verbraucher:innen und Anwender:innen dieser Systeme, sondern auch die Unternehmen selbst. Ausgewogene und überprüfbare Anforderungen an die Produktsicherheit waren langfristig gesehen schon immer ein Wettbewerbsvorteil, das zeigt unter anderem Erfahrung der großen Industrien in Deutschland.Der AI Act schiebt besonders invasiven Formen der Überwachung – etwa dem Social Scoring oder der anlasslosen Massenüberwachung im öffentlichen Raum – einen Riegel vor. Es ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung und das Europäische Parlament diese Nutzungen weitgehend eingeschränkt haben. Insgesamt ist die Verabschiedung des AI Acts ein Beispiel für vorausschauende Regulierung von Technologie. Der EU ist es gelungen hier Vorreiter zu sein. Nun kommt es darauf an, dass die Regelungen u.a. in den Standardisierungsgremien konsequent weiterentwickelt und die Vorbereitung für die Durchsetzung auch auf nationaler Ebene beginnen kann.