Über Angriffe auf Repräsentanten und Einrichtungen von Parteien im laufenden Jahr berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/9542) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/9127). Danach wurden mit Stand vom 9. November seit Anfang 2023 insgesamt 1.857 Straftaten mit dem Angriffsziel „Parteirepräsentant/Parteimitglied“ gemeldet. Davon waren den Angaben zufolge Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen in 868 Fällen betroffen, Vertreter der AfD in 327 Fällen und Vertreter der SPD in 315 Fällen. In 225 Fällen waren laut Vorlage Vertreter der FDP betroffen, in 134 Fällen Vertreter der CDU, in 84 Fällen Vertreter der CSU und in 56 Fällen Vertreter der Linken.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, wurden im genannten Zeitraum zudem insgesamt 477 Straftaten gemeldet, die dem Angriffsziel „Parteigebäude/Parteieinrichtung“ zugeordnet werden. Davon waren den Angaben zufolge in 198 Fällen die Grünen betroffen, in 100 Fällen die SPD, in 86 Fällen die AfD und in 44 Fällen Die Linke, während auf die CDU 34 Fälle, auf die FDP 18 Fälle und auf die CSU vier Fälle entfielen.
Da bei einzelnen Straftaten beide Angriffsziele, also „Parteigebäude/Parteieinrichtung“ und „Parteirepräsentant/Parteimitglied“, erfasst wurden, ist ein Aufsummieren laut Bundesregierung „nicht sachgerecht“.
(c) HiB Nr. 920, 06.12.2023