Im Jahr 2023 sind zwei iranische Diplomaten nach einem iranischen Todesurteil gegen einen deutschen Staatsangehörigen und der massiven Verletzung seiner Rechte ausgewiesen worden. Zudem wurde die Botschafterin der Republik Tschad als Reaktion auf die vorausgegangene Ausweisung des deutschen Botschafters in der Republik Tschad ausgewiesen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/9502) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/9105) zur Einbestellung und Ausweisung von Diplomaten hervor.
Wie es unter Verweis auf eine frühere Antwort (20/5121)der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke weiter heißt, wurden zuvor seit 2018 ausschließlich Entsandte der Botschaft sowie von Generalkonsulaten Russlands im mittleren zweitstelligen Bereich zur persona non grata erklärt. „Hintergründe waren unter anderem 2018 der Giftgas-Anschlag gegen Sergej Skripal und seine Tochter im britischen Salisbury, 2019 und 2021 der Mord im Kleinen Tiergarten sowie 2022 russische Menschenrechtsverletzungen im Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ebendort unter anderem in Butscha.“ Die Ausweisungen 2018 und 2022 seien jeweils Teil einer gemeinsamen EU-Aktion gewesen.
HiB Nr. 918, 06.12.2023