Als erstes Bundesland hat Baden-Württemberg flächendeckend die vollelektronische Gerichtsakte eingeführt. Für die letzte Einführung der eAkte, hat Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges am heutigen Montag (4. Dezember) am Amtsgericht St. Blasien, dem kleinsten Gericht des Landes, offiziell den Startschuss gegeben. Zeitgleich waren auch die Amtsgerichte in Bad Säckingen und Schönau ausgestattet worden. Damit arbeiten nun erstmals alle Gerichte in Baden-Württemberg mit der elektronischen Akte.
Ministerin Gentges dankte allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die das Projekt über Jahre entwickelt und vorangetrieben haben. Sie sagte: „Baden-Württemberg ist Vorreiter für eine moderne Justiz. Die Einführung der eAkte hier in St. Blasien markiert einen wichtigen Meilenstein, auf den wir hingearbeitet haben und den wir zum Jahresende 2023 exakt im Zeitplan erreicht haben. Es ist ein großer Schritt in Richtung einer digitalen und bürgerfreundlichen Justiz. Akten müssen nicht mehr in Papierform hin und her gesandt werden, die vollelektronische Aktenführung beschleunigt die Übermittlung und vereinfacht die Bearbeitung. Damit schaffen wir auch optimale Arbeitsbedingungen für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Justiz.“
Die ordentliche Gerichtsbarkeit, die in Baden-Württemberg zwei Oberlandesgerichte, 17 Landgerichte und 108 Amtsgerichten umfasst, ist in Zivilsachen nunmehr vollständig auf die elektronische Aktenführung umgestellt. Die Finanzgerichtsbarkeit ist bereits seit 2018, die Arbeitsgerichtsbarkeit seit 2019, die Sozialgerichtsbarkeit seit 2020 und die Verwaltungsgerichtsbarkeit seit 2022 vollständig mit der elektronischen Akte ausgestattet. Neben der elektronischen Akte in Zivilsachen wird bereits gemeinsam mit der Landespolizei die Einführung der elektronischen Strafakte an den Staatsanwaltschaften in Baden-Württemberg pilotiert.
Die ersten beiden Gerichte, die bundesweit mit der elektronischen Akte arbeiteten, waren das Landgericht Mannheim und das Arbeitsgericht Stuttgart, bei denen 2016 mit der Pilotierung begonnen worden war. Inzwischen arbeiten über 7.500 Justizmitarbeiterinnen und -mitarbeiter an 156 Justizdienststellen die Verfahren vollständig elektronisch. Rund 1,8 Millionen Verfahren wurden und werden bereits rein elektronisch geführt.
Weiter gab Gentges einen Ausblick auf künftige Entwicklungen: „Der Erfolg bei der Einführung der elektronischen Akte versetzt uns in die Lage, nun den nächsten Schritt zu gehen und KI-gestützte Assistenzsysteme in der Justiz aufzubauen. Säße man in den Gerichten noch immer auf stapelweise Papierakten, bräuchten wir über Künstliche Intelligenz überhaupt nicht nachzudenken. Ich sehe die baden-württembergische Justiz hier in einer zentralen Rolle. Auch bei der nächsten Digitalisierungswelle wird Baden-Württemberg vorangehen und den Einsatz der Künstlichen Intelligenz in der Justiz forcieren.“
Baden-Württemberg entwickelt bereits für alle Bundesländer eine „KI-Plattform“, das heißt die technologische Basis, um Anwendungen Künstlicher Intelligenz (KI) für die Justiz in ganz Deutschland nutzbar zu machen. Die IT-Systeme aller Länder und des Bundes sollen an die einheitliche KI-Plattform angeschlossen, und eine gemeinsame KI-Strategie festgeschrieben werden, damit bundesweit ein gemeinsamer Rahmen für Justiz-KI entsteht.
Hierfür stehen Baden-Württemberg aus der Digitalisierungsinitiative für die Justiz, die die Länder und der Bund gemeinsam beschlossen haben, bis 2026 Mittel in Höhe von 11 Millionen Euro zur Verfügung. Mit KI-Anwendungen soll die Justiz für künftige Herausforderungen wie die zunehmende Anzahl von Massenverfahren gewappnet werden. „Wir wollen die Mitarbeiter der Justiz von vorbereitenden Tätigkeiten entlasten und eine automatisierte Assistenz zur Seite stellen“, so Ministerin Gentges. „Die Richterinnen und Richter sollen sich noch besser auf die Kernaufgabe konzentrieren können. Denn am Ende trifft die Entscheidung immer ein Mensch.“
Weitere Informationen zur elektronischen Akte:
Aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben werden alle Gerichte und Strafverfolgungsbehörden ab dem Jahr 2026 zur elektronischen Aktenführung verpflichtet.
Weitere Informationen zur elektronischen Gerichtsakte und zum elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten finden sich auf der Internetseite ejustice-bw.de.
(c) JM Baden-Württemberg, 04.12.2023