Zum 1. Dezember?2023 ist Richter am Bundessozialgericht Stefan Gasser in den Ruhestand getreten.
Richter am Bundessozialgericht Stefan Gasser, in Friedrichshafen geboren, war nach seiner juristischen Ausbildung an der Universität Augsburg zunächst als Rechtsreferent am Gewerbeaufsichtsamt Landshut und ab 1988 im Haushaltsreferat des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung tätig. Im Jahr 1991 war er zeitweilig an das Sächsische Staatsministerium für Soziales abgeordnet. Anschließend wechselte Herr Gasser in den Richterdienst, zunächst an das Sozialgericht München, ab 1994 an das Sozialgericht Dresden. Von Januar 1996 bis September 1997 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundessozialgericht abgeordnet. Anschließend wurde er zum Richter am Sächsischen Landessozialgericht ernannt. Ab August 1998 leitete Herr Gasser das Sozialgericht Dresden. Dort war er auch mit der Beseitigung der Schäden nach der Überflutung des Gerichts im Jahr 2002 befasst.
Im November 2004 trat Stefan Gasser seinen Dienst als Richter am Bundessozialgericht an. Zunächst war er dem für Vertragsarztrecht zuständigen 6. Senat zugewiesen. Ab September 2009 wechselte als stellvertretender Vorsitzender in den 13. Senat (Rentenversicherung) und ab Oktober 2017 nochmals in den 6. Senat. Seit Januar 2020 war er stellvertretender Vorsitzender in dem für die Rentenversicherung zuständigen 5. Senat. Von 2017 bis 2021 war er zudem als Kostenrichter tätig.
Stefan Gasser war von 2006 bis 2009 richterlicher Referent für Informationstechnik und von 2009 bis 2015 Datenschutzbeauftragter. Im Zeitraum von 2011 bis 2015 nahm er auch die Aufgaben des Beauftragten für die Informationsfreiheit des Bundessozialgerichts wahr. Richter Gasser gehörte zudem von 2011 bis 2022 als gewähltes Mitglied dem Präsidium des Bundessozialgerichts an.
(c) BSG, 01.12.2023