Ab dem 1. Dezember 2023 schreiben die Referendarinnen und Referendare des Kammergerichts und des Brandenburgischen Oberlandesgerichts erstmals die Klausuren des Zweiten juristischen Staatsexamen in den Räumen des Centers für Digitale Systeme der Freien Universität Berlin und der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) am Computer. Berlin und Brandenburg stellen damit für diese herausfordernde Prüfung zum Abschluss der volljuristischen Ausbildung ein elektronisches Format bereit, das auch die digitalen Anforderungen der juristischen Berufe widerspiegelt.
Das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA) hat zusammen mit dem Center für Digitale Systeme (CeDiS) ein belastbares Format entwickelt, in dem die Expertise des GJPA im Bereich der juristischen Staatsprüfungen und die langjährigen Erfahrungen des CeDiS im Bereich digitaler Prüfungen zusammenkommen. Die Klausuren des Zweiten Staatsexamens werden von nun an in elektronischem Format abgenommen. Die Referendarinnen und Referendare der Klausuren-Kampagne Dezember 2023 haben bereits die Probeklausuren während der Ausbildung elektronisch geschrieben. Sie sind damit auf die digitalen Klausuren im Examen gut vorbereitet. Die Möglichkeit der elektronischen Klausuren wird sehr gut angenommen. Von den Referendarinnen und Referendaren, die die Prüfung das erste Mal ablegen, haben sich 99 % entschieden, die Klausuren digital zu schreiben. Wer die Klausuren wie bisher auf Papier anfertigen will, kann dies tun. Die Teilnahme am elektronischen Examen ist zunächst freiwillig.
Das GJPA prüft im Jahr bis zu 2.500 Studierende und Referendarinnen und Referendare aus den Ländern Berlin und Brandenburg. Diese fertigen jeweils sieben Klausuren mit einer Dauer von fünf Stunden an. Bislang haben die Absolventinnen und Absolventen die Klausuren der Staatsexamina ausschließlich mit der Hand geschrieben. Der Bundesgesetzgeber hat im Deutschen Richtergesetz vor zwei Jahren die Voraussetzungen für ein elektronisches Klausurformat geschaffen. Für die Prüfungsämter ist die Umstellung eine große technische, logistische und finanzielle Herausforderung. Umso erfreulicher ist es, dass es der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz und dem Ministerium der Justiz gelungen ist, in der Kooperation mit der Freien Universität Berlin ein Projekt zu realisieren, das die Expertise von Verwaltung und Wissenschaft zusammenführt. Die aus dem Projekt gewonnenen Erfahrungen sollen dazu genutzt werden, in einer längerfristigen Kooperation mit dem CeDiS das Prüfungsverfahren weiter zu entwickeln und zukünftig auch im Ersten Staatsexamen zu nutzen.
Dr. Felor Badenberg, Senatorin für Justiz und Verbrauchschutz, erklärt dazu: „Die Modernisierung der juristischen Ausbildung ist mir ein wichtiges Anliegen. Eine zeitgemäße Ausbildung muss auf die Bedingungen der digitalen Arbeitswelt vorbereiten. Ich freue mich außerordentlich, dass uns mit der Einführung elektronischer Klausuren im Zweiten Staatsexamen in Kooperation mit der Freien Universität Berlin ein großer Schritt in diese Richtung gelungen ist.“
Justizministerin Susanne Hoffmann: „Ich begrüße sehr, dass die zunehmende Digitalisierung der Justiz inzwischen auch Eingang in die juristische Ausbildung gefunden hat. Die Einführung des elektronischen Staatsexamens ist ein erster Schritt, um den Erwartungen der Referendarinnen und Referendare an ein modernes Prüfungsverfahren gerecht zu werden. Wir haben damit einen Transformationsprozess eingeleitet, der die Zukunftsfähigkeit der Justiz auch in der Nachwuchsausbildung sicherstellt.“
(c) Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Berlin, 01.12.2023