Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform der Großen Koalition von 2020 erklärt Till Steffen, Mitglied im Rechtsausschuss:
 

Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage von 216 Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Der Linken verworfen und festgestellt, dass das Wahlrecht der Großen Koalition aus der letzten Wahlperiode sich im verfassungsrechtlichen Rahmen bewegt. Aber die Entscheidung ist mit 5:3 Stimmen knapp ausgefallen. Vizepräsidentin König und die Richter Müller und Maidowski haben ein Sondervotum abgegeben. Sie sind der Ansicht, dass die Normen den dargelegten verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Klarheit wahlrechtlicher Regelungen nicht gerecht werden und daher verfassungswidrig sind. Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger seien allein auf Grundlage des Gesetzestextes ohne Zuhilfenahme weiterer Informationsquellen beziehungsweise juristischer Expertise im Wahlrecht nicht in der Lage, den Inhalt der Regelung zu verstehen. Gesetze sollten aber verständlich, klar und bestimmt sein.
 

Die knappe Entscheidung und die abweichenden Meinungen von drei Richtern sind für uns ein klares Signal, dass wir es mit dem neuen Wahlrecht, das wir als Ampelkoalition verabschiedet haben, richtig gemacht haben: Es ist einfach, vorhersehbar und gerecht. Überhangmandate haben wir abgeschafft und die Größe des Bundestages steht unveränderlich fest. Blähbundestage wird es nicht mehr geben. Die Stimmenverhältnisse bei einer Bundestagswahl werden im Bundestag proportional widergespiegelt. Wir haben geschafft, was unionsgeführte Regierungen in mehreren Wahlperioden nicht vermocht haben: Ein Wahlrecht, das keine Partei bevorzugt und den Bundestag verkleinert.
 

Bei der Wahlrechtsreform der Großen Koalition war die Regelung zu drei unausgeglichenen Überhangmandaten unter den gegebenen politischen Rahmenbedingungen eine gezielte Verzerrung des Zweitstimmenproporzes zugunsten der Union, insbesondere der CSU. Es war auch von Anfang an klar, dass die Reform der Großen Koalition nur einen geringen Einfluss auf die angestrebte Verkleinerung des Bundestages haben würde. Zudem war die Größe des Bundestages weiterhin nicht voraussehbar. Letztlich hat die Reform der Großen Koalition dazu geführt, dass der jetzige Bundestag 736 statt der vorgesehenen 598 Mitglieder hat.

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