Am 01.12.2023 nimmt die Koordinierungsstelle für Psychosoziale Prozessbegleitung am Thüringer Oberlandesgericht ihre Arbeit auf. Sie bietet eine besondere Form der Begleitung für verletzte Personen einer Sexualstraftat oder einer anderen schweren Straftat an. Das Ziel der Psychosozialer Prozessbegleitung ist es, betroffenen Personen, wenn sie zum Beispiel als Zeugen aussagen müssen, während des gesamten Strafverfahrens unterstützend zur Seite zu stehen. Damit ergänzt die Psychosoziale Prozessbegleitung die bereits bestehenden Angebote im Bereich der Opferhilfe.
„Mit dem neuen Angebot können wir den Betroffenen schwerer Straftaten noch besser helfen, das für sie besonders belastende Strafverfahren durchzustehen,“ kündigt der Präsident des Thüringer Oberlandesgerichts Thomas Schneider an.
Die Koordinierungsstelle nimmt Anfragen zur Psychosozialen Prozessbegleitung entgegen, klärt den Bedarf ab und vermittelt möglichst zeitnah eine passende Begleitperson. Ist die gerichtliche Beiordnung einer Begleitung nicht möglich, kann gegebenenfalls eine kostenfreie Begleitung durch die Sozialen Dienste in der Justiz erfolgen. Die Koordinierungsstelle stellt auch Informationen und Kontaktmöglichkeiten zu weiterführenden Hilfsangeboten außerhalb der Justiz zur Verfügung.
(c) Thüringer Oberlandesgericht, 29.11.2023