Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus Hessen (ZET-HE) – hat gegen eine 33-jährige deutsche Staatsangehörige wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland Anklage bei dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main erhoben.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen soll sich die aus Frankfurt am Main stammende Angeschuldigte als Anhängerin einer salafistischen Auslegung des Islams Anfang 2015 dazu entschlossen haben, nach Syrien auszureisen, um sich der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) anzuschließen. Hierfür soll sie im März 2015 über Istanbul und Adana auf das von der Vereinigung kontrollierte Gebiet in Syrien gereist sein. Nach kurzzeitigem Aufenthalt in einem Gästehaus soll sie einen Kämpfer des IS nach islamischem Ritus geehelicht haben.
Gemeinsam mit ihrem „Ehemann“ soll die Angeschuldigte an verschiedenen Orten auf dem Gebiet des IS, insbesondere in Jarabulus, Manbij, Rakka und Azez, gelebt haben. Während ihr „Ehemann“ Wachdienste verrichtete und an Kampfhandlungen teilnahm, soll sich die Angeschuldigte um den gemeinsamen Haushalt und die in den Jahren 2016 und 2018 geborenen Kinder gekümmert haben. Hierfür erhielten die „Eheleute“ von der Organisation eine monatliche Alimentation. Die Angeschuldigte soll Korankurse des IS besucht und ihre Kinder nach den Anschauungen der Vereinigung erzogen haben.
Im März 2019 wurde die Angeschuldigte schließlich von Einheiten der kurdischen Volksverteidigungseinheiten (Yekîneyên Parastina Gel; YPG) festgenommen. Auch nach ihrer Verbringung in das Camp Al Hol soll die Angeschuldigte weiterhin Anhängerin des IS gewesen sein. So soll sie im Camp Al Hol versucht haben, andere Insassinnen, die sie als „Ungläubige“ betrachtete, zu maßregeln und für eine radikale Auslegung des Islams zu bekehren.
Am 30.03.2022 wurde die Angeschuldigte mit ihren Kindern nach Deutschland zurückgebracht. Die nach der Rückführung offen und verdeckt geführten Ermittlungen mündeten schließlich in der Erhebung der Anklage vor dem Staatsschutzsenat, der nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden hat.
(c) GenStA FFM, 29.11.2023