Zu den Aufgaben des Wehrbeauftragten gehört unter anderem, auf die Wahrung der Grundrechte der Soldaten zu achten. Der erste Wehrbeauftragte wird am 19. Februar 1959 gewählt.
Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21
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Zu den Aufgaben des Wehrbeauftragten gehört unter anderem, auf die Wahrung der Grundrechte der Soldaten zu achten. Der erste Wehrbeauftragte wird am 19. Februar 1959 gewählt.
Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21