Die Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) endete am Wochenende mit Informationen aus dem Bundesministerium der Justiz über geplante Gesetzesänderungen. Konkret soll es Änderungen beim Kindesunterhalt und beim Betreuungsunterhalt geben. Demnach sollen künftig die Betreuungszeiten bei der Berechnung der Unterhaltszahlungen mehr berücksichtig werden. Ob die Vorschläge aus dem Ministerium die Situation verbessern, ist jedoch in der Fachdiskussion umstritten. Isabell Götz, Vorsitzende Richterin beim OLG München a.D., bezweifelt zum Beispiel, ob die vorgesehenen Pauschalierungen das Streitpotential zwischen Eltern spürbar verringern würden.
Die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechtes, steuerliche Fallstricke bei Scheidungsfolgenvereinbarungen, Eheverträge ohne (aktuelle) Scheidungsabsicht waren weitere Themen aus der familienrechtlichen Praxis.
Auf den jährlichen Herbsttagungen haben die Familienanwälte und -anwältinnen Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und zur Fortbildung. Namhafte Richter und Richterinnen, Wissenschaftler und renommierte Anwältinnen und Anwälte waren der Einladung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht gefolgt. Die Tagung wurde in diesem Jahr hybrid durchgeführt, von den insgesamt fast 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmern hatten sich etwa 140 online zugeschaltet.
In der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV sind bundesweit fast 6.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte organisiert. Sie ist damit die größte Vereinigung von auf Familienrecht spezialisierten Anwältinnen und Anwälten.
(c) DAV, 27.11.2023