Statement von Rechtsanwältin Lea Voigt, Vorsitzende des Ausschusses Gefahrenabwehrrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV):

Am heutigen Montag findet um 14 Uhr im Innenausschuss des Bundestags eine Anhörung zum geplanten Polizeibeauftragtengesetz statt. Der DAV ist durch Rechtsanwältin Voigt vertreten. Die Einrichtung dieser Stelle wird sehr begrüßt – zu einigen Aspekten besteht jedoch Nachbesserungsbedarf:

„Die Einrichtung der Stelle des bzw. der Polizeibeauftragten auf Bundesebene ist überfällig. Stellung und Befugnisse der Polizeibehörden erfordern eine effektive Kontrolle ihrer Arbeit – nicht nur im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht, sondern auch durch unabhängige Stellen. Hierzu kann der:die Polizeibeauftragte einen wichtigen Beitrag leisten. Zu begrüßen ist insofern, dass auch ein Tätigwerden von Amts wegen möglich ist.

Insbesondere beim Meldeprozedere gibt es Optimierungsbedarf: Eine Meldung durch Bürger:innen wäre nach dem Entwurf nur bei persönlicher Betroffenheit zulässig. Im Sinne eines transparenten, bürgernahen Polizeiverständnisses sollte man auf diese Einschränkung verzichten. Da dem:der Polizeibeauftragten bei Eingaben aus der Bevölkerung ohnehin ein Ermessen zusteht, besteht kein Risiko, dass missbräuchliche, querulatorische Meldungen die Ressourcen dieser Stelle sprengen.

Besonders problematisch ist der generelle Ausschluss anonymer Meldungen. Damit bleibt der Entwurf ohne Not weit hinter dem zurück, was im Bereich des Hinweisgeberschutzes inzwischen etabliert ist. Insbesondere Angehörige der Polizeibehörden müssten befürchten, dass ihnen erhebliche Nachteile drohen, wenn sie interne Missstände melden. Technische Lösungen für ein anonymes Meldesystem sind bereits vorhanden und etwa beim LKA Niedersachsen bereits erprobt. Diese Erfahrungen sollten dringend aufgegriffen werden.“

(c) DAV, 27.11.2023

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