Heute und morgen findet im Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die deutschsprachige Fachtagung der Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) zum Thema „Die Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems – Aktuelle Herausforderungen in Deutschland und Österreich“ statt.
Themen sind u.a. die neue Tatsachenrevision in deutschen Asylstreitverfahren nach § 78 Abs. 8 AsylG, der internationale Schutz für Frauen aus Afghanistan sowie die Verweigerung des Militärdienstes als Asylgrund. Mehr als 80 Richterinnen und Richter, überwiegend aus Deutschland und Österreich, aber auch aus Irland, der Schweiz, Estland, Norwegen, Polen, Bulgarien und Litauen sowie Vertreter des UNHCR nehmen an dem fachlichen Austausch teil. In Vorträgen und Workshops erläutern und erörtern die Richterinnen und Richter aus Deutschland und Österreich ihre Rechtsprechung und die des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg. Die EUAA behandelt die Bedeutung der von ihr erstellten Länderleitlinien (Country Guidance) für die Rechtsprechung.
Die EUAA hat ihren Sitz in Malta. Mit ihrem Gerichtssektor unterstützt sie die mit Asylverfahren befassten Gerichte der EU-Mitgliedstaaten mit Fachinformationen und fördert den fachlichen Austausch von Richterinnen und Richtern.
(c) BVerwG, 23.11.2023