Expert*innen des ifo Instituts raten davon ab, die Einzahlungen in die Sozialversicherung durch eine Beitragspflicht für Zinsen, Dividenden und Mieten zu erhöhen. „Eine Erweiterung der Bemessungsgrundlage hätte je nach Annahmen nur eine mäßige Steigerung der beitragspflichtigen Einkommen zur Folge, zwischen 2,4 und 4,0 Prozent“, schreiben die Forscher*innen Anne Steuernagel und Marcel Thum von den ifo Niederlassungen Fürth und Dresden. „Anders sieht es aus, wenn gleichzeitig die Grenze für die Beitragsbemessung fallen würde. Dann lägen die Steigerungen bei 12,7 Prozent. Dann würden später aber auch die Auszahlungen steigen, vor allem bei der Rente.“
Bei den Berechnungen nur berücksichtigt wurden Pflichtversicherte, nicht aber freiwillig Versicherte, die oft ein höheres Einkommen haben. Da die Ursachen des Kostenanstiegs in den einzelnen Sozialversicherungszweigen sehr unterschiedlich seien, seien auch jeweils andere Reformen nötig, heißt es in dem Beitrag weiter. In der Rentenversicherung könne dies eine Erhöhung des Rentenalters sein, je nach der Lebenserwartung. Denkbar sei auch ein Verzicht auf die von der Bundesregierung festgelegte Untergrenze von 48 Prozent des Durchschnittseinkommens für die Rentenhöhe. Alternativ sei eine geringere Gewichtung der Rentenpunkte ab einer bestimmten Beitragshöhe möglich. Dies würde die Finanzierbarkeit des Systems erhöhen, zu niedrigeren Beitragssätzen führen und den Bundeszuschuss verringern. Zumindest einige Rentner*innen erhielten dann allerdings eine etwas niedrigere Rente. Das würde allerdings zu einer Umverteilungsdiskussion bei der Rente führen, die eigentlich in das Gesamtsteuersystem gehörte.
(c) ifo-Institut, 22.11.2023