Grünes Licht für ERP-Wirtschaftsplan und Korrektur der Strafprozessordnung
Der Bundesrat hat am 11. März 2022 den Wirtschaftsplan zum Sondervermögen des European Recovery Program ERP 2022 gebilligt, den der Bundestag am 17. Februar 2022 verabschiedet hatte. Das Gesetz, das zugleich Verweisungsfehler in der Strafprozessordnung korrigiert, kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.
Mittelstandsförderung
Zur Unterstützung der deutschen Wirtschaft aus dem ERP-Sondervermögen stehen damit im Jahr 2022 etwa 901 Millionen Euro zur Verfügung. Insbesondere mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige freier Berufe sollen dadurch zinsgünstige Darlehen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von insgesamt etwa 9,8 Milliarden Euro erhalten, heißt es in der Gesetzesbegründung. Das ERP-Sondervermögen des Bundes geht auf den Marshallplan der Nachkriegszeit zurück. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – vor allem mittelständische Betriebe – und Angehörige freier Berufe werden aus ERP-Mitteln mit zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital gefördert.
Korrektur der Strafprozessordnung
Der Bundestag nutzte das Gesetzgebungsverfahren, um Verweisungsfehler in der Strafprozessordnung zum Richtervorbehalt zu korrigieren – unter anderem zur so genannten Keuschheitsprobe im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen wegen des Verdachts auf Kindesmissbrauch oder Kinderpornografie. Diese Verweisungsfehler sind durch ein früheres Gesetzgebungsverfahren mit umfangreichen Änderungen im Strafprozessrecht entstanden, das der 19. Deutsche Bundestag im Juni 2021 kurz vor Ende der Legislatur verabschiedet hatte.
Gesplittetes Inkrafttreten
Der ERP-Wirtschaftsplan soll rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft treten, die anderen Artikel am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt.
Bundesrat fordert Rauchverbot in Autos
Die Länder möchten das Rauchen im Auto verbieten lassen, wenn Schwangere und Kinder dabei sind. Sie beschlossen am 11. März 2022, einen entsprechenden Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen. Sie wiederholen dabei einen Antrag, den sie im Jahr 2019 schon einmal in den damaligen 19. Bundestag eingebracht hatten.
Bei Verstoß droht Bußgeld: bis zu 3000 Euro
Darin schlagen sie eine Änderung im Bundesnichtraucherschutzgesetz vor, die das Rauchen in geschlossenen Fahrzeugen in solchen Fällen ausdrücklich untersagt. Im Falle eines Verstoßes soll ein Bußgeld von 500 bis 3000 Euro drohen.
Rund eine Millionen Kinder betroffen
Zur Begründung seiner Initiative verweist der Bundesrat auf die massiven Folgen des Passivrauchens: Weltweit würden jährlich 166.000 Kinder an den Folgen des Passivrauchens sterben, heißt es in dem Gesetzentwurf. Gerade in Fahrzeugkabinen seien Minderjährige und ungeborene Kinder den Gefahren einer gesundheitlichen Schädigung besonders ausgesetzt: Nirgends sei die Passivrauchkonzentration so hoch wie im Auto als Mitfahrer. Schätzung des Deutschen Krebsforschungszentrums zufolge sei derzeit rund eine Million Minderjähriger in Deutschland Tabakrauch im Auto ausgesetzt.
Nächste Schritte
Der Gesetzentwurf wird nun über die Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet. Dieser entscheidet, ob er den Vorschlag des Bundesrates aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.
Kindeswohl in familiengerichtlichen Verfahren
Der Bundesrat möchte Familiengerichte in die Lage versetzen, das Kindeswohl bestmöglich zu schützen. Am 11. März 2022 beschloss er, einen eigenen Gesetzentwurf mit Änderungen am geltenden Recht in den Deutschen Bundestag einzubringen.
Bessere Sachverhaltsaufklärung
Kinder sollen von den Gerichten intensiver angehört und einbezogen werden – auch wenn sie sich altersbedingt noch nicht hinreichend artikulieren können. Zur intensiveren Sachverhaltsaufklärung sollen verstärkt Drittpersonen und Sachverständige hinzugezogen werden. Nötig sei auch ein intensiverer Informationsaustausch zwischen Gerichten und Jugendämtern, betont der Bundesrat.
Überprüfung der Maßnahmen
Der Gesetzentwurf sieht vor, gerichtlich angeordnete Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdungen regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob sie in der Praxis auch umgesetzt wurden und sich als wirksam erwiesen haben.
Lehren aus dem Staufener Missbrauchsfall
Der Bundesrat will mit seinem Entwurf Lehren aus dem sogenannten Staufener Missbrauchsfall ziehen, der 2017 bundesweit Aufmerksamkeit ausgelöst hatte. Er setzt Empfehlungen der Kommission Kinderschutz um, die nach Bekanntwerden des Missbrauchsskandals eingesetzt worden war.
Reprise einer früheren Bundesratsinitiative
Der Beschluss vom 11. März 2022 entspricht einem Entwurf, den der Bundesrat im September 2020 in den Bundestag eingebracht hatte. Dieser hat die Beratungen jedoch nicht abgeschlossen, daher unterfiel die Initiative der so genannten Diskontinuität.
Wie es weitergeht
Zunächst hat die neue Bundesregierung Gelegenheit, zu dem Vorschlag des Bundesrates Stellung zu nehmen. Danach legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Wann dieser sich damit befasst, ist nicht festgelegt.
Bundesrat will Aufklärung von Steuerstraftaten verbessern
Der Bundesrat setzt sich dafür ein, den Informationsaustausch zwischen Finanzämtern und Börsen zu verbessern, um Steuerstraftaten auf den Kapitalmärkten früher erkennen zu können und das Vertrauen in die Integrität des Wertpapierhandels zu schützen. Am 11. März 2022 beschloss er, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Börsengesetzes in den Deutschen Bundestag einzubringen. Er wiederholt damit einen Vorschlag, den er im Juni letzten Jahres – kurz vor Ende der 19. Legislaturperiode – schon einmal beschlossen hatte.
Lehren aus Cum-Ex-Skandalen
Mit dem erneuten Vorstoß auf Anregung des Landes Hessen will der Bundesrat auch Lehren aus der Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals ziehen. Es sei deutlich geworden, dass die bestehende Verschwiegenheitspflicht nicht mehr zeitgemäß geregelt sei, heißt es zur Begründung: Sie hindere die Börsen, aber auch die Börsenaufsichtsbehörden der Länder in vielen Fällen daran, Auskunftsersuchen der Finanzbehörden zu beantworten. Ein besserer Informationsaustausch sei dringend erforderlich, mahnt der Bundesrat.
Mehr Informationen für Finanzbehörden
Nach derzeitiger Rechtslage dürfen Börsenorgane und Börsenaufsicht Handelsdaten nur dann den Finanzbehörden mitteilen, wenn dies in zwingendem öffentlichen Interesse liegt oder der Verfolgung einer Steuerstraftat dient. Für normale Betriebs- und Steuerprüfungen gelte das nicht, kritisiert der Bundesrat. Handelsstrategien, die wie das Cum-Ex-Modell nur der Steuervermeidung dienen, könnten damit zu lange unentdeckt bleiben. Bei Cum-Ex-Geschäften wurden Aktien in kurzer Frist ge- und wiederverkauft, um ungerechtfertigte Steuergutschriften zu erhalten. Dieser Missbrauch soll durch verbesserten Informationsaustausch zwischen Börse, Aufsichts- und Finanzbehörden bekämpft werden.
Über die Bundesregierung in den Bundestag
Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die dazu binnen sechs Wochen eine Stellungnahme verfasst und dann beide Dokumente dem Deutschen Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Feste Fristvorgaben hierzu gibt es nicht.
Bundesrat beschließt Gesetzentwurf zu herrenlosen Konten
Erben sollen künftig leichter Auskünfte über mögliche Konten oder Depots von Verstorbenen aus allgemein zugänglichen Quellen erhalten. Dafür setzt sich der Bundesrat auf Initiative von Niedersachsen und Bremen ein. Am 11. März 2022 beschloss er, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen.
Milliardenvermögen auf Bankkonten
Hintergrund des Bundesratsvorstoßes sind Schätzungen, wonach zwischen zwei und neun Milliarden Euro auf so genannten herrenlosen Konten von Verstorbenen liegen, ohne dass ihre Erben davon wissen:
Hinterlässt ein Verstorbener keine Hinweise auf ihm gehörende (Online-)Konten, so ist es für Erben nach aktueller Rechtslage schwer, davon Kenntnis zu erhalten. Auskunftsersuchen privater Personen ins Blaue hinein scheitern häufig am Bankgeheimnis.
Bundesweites Verzeichnis gefordert
Zur Lösung des Problems schlägt der Bundesrat ein bundesweites Verzeichnis beim Bundesamt für Justiz vor, an das automatisiert Daten Verstorbener sowie die Namen ihrer Kreditinstitute zu melden sind, sofern kein Erbe in angemessener Zeit Anspruch darauf erhoben hat. Ein entsprechendes Verfahren wird seit 2015 beim Abruf von Kirchensteuerabzugsmerkmalen praktiziert.
Das Bundesamt soll die Daten in einem öffentlich einsehbaren Register im Internet führen. Mögliche Erben könnten so Informationen erhalten, mit denen sie ihre Vermögensansprüche gegenüber den Banken geltend machen können. Anlassloses Durchstöbern Nichtberechtigter soll durch Registrierungsvorgaben verhindert werden.
Über die Bundesregierung in den Bundestag
Der Entwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die dazu binnen sechs Wochen Stellung nehmen kann. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Feste Fristvorgaben, wann dieser sich mit dem Vorschlag der Länderkammer befasst, gibt es nicht.
Bundesrat fordert höhere Strafen für organisierte Steuerhinterziehung
Der Bundesrat setzt sich weiterhin dafür ein, die Strafen für bandenmäßig organisierte Steuerhinterziehung zu erhöhen und die Aufklärung solcher Straftaten zu verbessern. Am 11. März 2022 beschloss er, einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung der Abgabenordnung erneut in den Deutschen Bundestag einzubringen.
Cum-Ex-Geschäfte im Blick
Der besondere Unrechtsgehalt der bandenmäßigen Steuerhinterziehung werde nach derzeitigem Recht nicht ausreichend abgebildet: Eine erhöhte Strafe drohe bisher nur, wenn es um Umsatz- oder Verbrauchssteuern geht – zum Beispiel bei organisiertem Zigarettenschmuggel oder Umsatzsteuerkarussellen.
Aber auch Cum-Ex-Geschäfte und verwandte steuerrechtliche Fallgestaltungen müssen nach Ansicht des Bundesrates ausreichend geahndet werden: Auch sie werden durch professionelle Täter systematisch geplant und in konspirativer, teils internationaler Zusammenarbeit durchgeführt – durch verschachtelte Gesellschaftsstrukturen, Verlegung von Organisationseinheiten ins Ausland, Einschaltung von Treuhändern und weitere Serviceprovider.
Die hochprofessionelle und konspirative Zusammenarbeit der Tätergruppen erschwert die Aufklärung der Taten. Sie führt nicht nur zu massiven Steuerausfällen, sondern auch zu Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten steuerehrlicher Unternehmen, heißt es in der Entwurfsbegründung.
Regelbeispiel ausweiten
Der Bundesrat schlägt daher vor, im Regelbeispiel des Paragraf 370 Abgabenordnung die Einschränkung auf Umsatz- oder Verbrauchssteuern zu streichen und durch den allgemeinen Begriff Steuern zu ersetzen. Über den Verweis auf den Straftatenkatalog des § 100a Strafprozessordnung wären dann auch erweiterte Ermittlungsmethoden möglich – zum Beispiel Telefonüberwachung.
Wie es weitergeht
Der Gesetzentwurf wurde der Bundesregierung zugeleitet, die eine Stellungnahme dazu verfasst und anschließend beide Dokumente dem Deutschen Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.
Bundesrat will Deutschland als Gerichtsstandort für internationale Handelssachen stärken
Der Bundesrat möchte Deutschland als Gerichtsstandort für internationale Wirtschaftsstreitigkeiten stärken: Er schlägt vor, an den Zivilgerichten besondere Kammern für internationale Handelssachen einzurichten, die Prozesse auch auf Englisch führen können. Am 11. März 2022 beschloss er, erneut einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen – inhaltsgleich mit einem früheren Vorschlag aus dem Jahr 2021.
Globalisierung der Rechtsbeziehungen
Mit seinem wiederholten Vorstoß möchte der Bundesrat auf die Globalisierung, den Brexit, immer komplexere Rechtsbeziehungen in der Wirtschaft und umfangreichere Verfahren reagieren. Sein Vorschlag:
Die speziellen Senate der Oberlandesgerichte sollen künftig Wirtschaftsstreitigkeiten mit internationalem Bezug und einem Streitwert ab zwei Millionen Euro verhandeln – sogar erstinstanzlich, wenn die Parteien dies vereinbaren.
Commercial Courts
Diese internationalen Handelsverfahren könnten dann teilweise oder ganz in englischer Sprache stattfinden. Diese so genannten Commercial Courts dürften sensible Informationen zu Verträgen auf Antrag einer Partei unter bestimmten Umständen als geheimhaltungsbedürftig einstufen. Die Verfahrensbeteiligten sollen in gewissem Umfang auch auf die Verfahrensgestaltung Einfluss nehmen können, heißt es im Gesetzentwurf.
Länderkooperationen geplant
Um die Effizienz der Justiz in diesem Bereich zu steigern und für internationale Unternehmen ein übersichtliches Angebot in Deutschland zu schaffen, soll jedes Bundesland nur an einem Oberlandesgericht Commercial Courts einrichten. Gleichzeitig sind länderübergreifend per Staatsvertrag gemeinsame Commercial Courts möglich. Damit könnten sich Länder, die keine eigenen Senate einrichten wollen, anderen Ländern anschließen.
Über die Bundesregierung in den Bundestag
Der Gesetzentwurf geht zunächst an die Bundesregierung. Diese kann dazu Stellung nehmen. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Feste Fristvorgaben hierzu gibt es nicht.
Bundesrat möchte Strafbarkeit für Kindesentführungen erweitern
Der Bundesrat sieht Verbesserungsbedarf beim strafrechtlichen Schutz von Kindern: Mit einem Gesetzentwurf schlägt er dem Bundestag vor, den Tatbestand der Entziehung Minderjähriger um den der Kindesentführung zu erweitern. Einen entsprechenden Entwurf hatte er bereits dem 19. Deutschen Bundestag zugeleitet, der diesen aber in der abgelaufenen Legislaturperiode nicht mehr behandelt hatte.
Mehr Schutz für Babys und Kleinkinder
Die Vorschläge der Länder zielen vor allem auf den Schutz von Säuglingen und Kleinstkindern ab. Nach derzeitiger Rechtslage liegt eine Entziehung Minderjähriger nach der Rechtsprechung dann gegebenenfalls nicht vor, wenn das Kind den Eltern für nur für eine Dauer von 30 Minuten oder kürzer entzogen war. Diese Strafbarkeitslücke ist nach Ansicht des Bundesrates nicht hinzunehmen. Er schlägt daher einen Grundtatbestand – das Entführen oder das rechtswidrige Sich-Bemächtigen von Kindern – mit einem Strafrahmen von Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor, der schon schon dann erfüllt sein kann, wenn der Täter nur kurzzeitig physische Gewalt über das Kind erlangt.
Härtere Strafen ermöglichen
Außerdem fordert der Bundesrat, die Qualifikationsmerkmale zu erweitern, um je nach Tatbegehung eine härtere Bestrafung zu ermöglichen: Strafschärfend soll danach unter anderem wirken, wenn der Täter die Entführung nutzt, um kinderpornographisches Material anzufertigen.
Weitere Verschärfungen sieht der Entwurf bei der Führungsaufsicht und der Anordnung der Untersuchungshaft vor.
Nächste Stationen: Bundesregierung und Bundestag
Der Entwurf wurde der Bundesregierung zugeleitet, die dazu binnen sechs Wochen eine Stellungnahme verfassen kann. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Feste Fristen für dessen Beratung gibt es nicht.
Schutz vor digitalem Hausfriedensbruch
Der Bundesrat möchte Computer und IT-Systeme besser vor Hackerangriffen und unbefugter Benutzung schützen. Am 11. März 2022 beschloss er, einen Gesetzentwurf zur wirksameren Bekämpfung von Cyberkriminalität erneut in den Deutschen Bundestag einzubringen.
Neuer eigener Straftatbestand
Der Entwurf enthält einen ganz neuen Straftatbestand: Den „digitalen Hausfriedensbruch“. Die Vorschrift stellt den unerlaubten Zugriff auf fremde Computer, Smartphones, Webcams und Navigationssysteme mit einem Freiheitsentzug von bis zu zehn Jahren unter Strafe. Die Regelung ist bewusst technikoffen formuliert, um sie auch in Zukunft gut handhaben zu können. Ziel ist ein lückenloser strafrechtlicher Schutz aller Systeme und die Strafbarkeit nahezu aller Angriffsarten.
Vernetzter Alltag birgt Gefahren
Die bestehenden Strafvorschriften sind nach Ansicht der Länder nicht geeignet, die modernen Erscheinungsformen der Kriminalität in der digitalen Welt zu erfassen. So werden derzeit nur Daten geschützt, nicht aber IT-Systeme selbst. Gegen die massenhaften unbemerkten Infiltrationen durch Botnetze und Schadsoftware, DDos-Attacken und das Ausspähen von Daten durch international agierende Cyber-Kriminelle können sich selbst aufmerksamste Nutzer nicht wehren. So geht die Entwurfsbegründung davon aus, dass bis zu 40 Prozent aller internetfähigen informationstechnischen Systeme in Deutschland mit Schadsoftware verseucht sind. Die neue Strafvorschrift soll vor allem auch Bürgerinnen und Bürger schützen, die keine Technik-Experten sind.
Nach wie vor Handlungsbedarf
Der Entwurf entspricht wortgleich einem Vorschlag, den der Bundesrat 2016 und 2018 schon einmal in den Bundestag eingebracht hatte (338/16 (B) [PDF, 115KB]). Weil dieser ihn beide Male nicht aufgegriffen hat, fiel er jeweils mit Ende der Legislaturperiode in die Diskontinuität. Der Bundesrat hält jedoch an seiner Forderung fest und bringt seinen Gesetzentwurf nun zum dritten Mal in den Bundestag ein.
Zeitplan noch nicht absehbar
Zunächst befasst sich die Bundesregierung mit dem Vorschlag. Sie leitet ihn innerhalb von sechs Wochen an den Bundestag zur Entscheidung weiter. Wann dieser über den Gesetzentwurf berät, ist noch nicht absehbar: Es gibt keine festen Fristvorgaben.
Quelle: Bundesrat, BundesratKompakt vom 11. März 2022