Das Landgericht Hannover hat den Angeklagten u. a. wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt.

Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen übernahm der Angeklagte die Kfz-Werkstatt der späteren Tatopfer, konnte jedoch den vereinbarten Kaufpreis zunächst nur ratenweise, später gar nicht mehr zahlen. Um sich seiner Gläubiger zu entledigen und in der Hoffnung, an das in der Wohnung der Eheleute nach seiner Kenntnis versteckte Bargeld zu gelangen, verschaffte er sich unter einem Vorwand Zutritt zur Wohnung, tötete zunächst den arglosen und daher wehrlosen Ehemann und anschließend die auf das Geschehen aufmerksam gewordene Ehefrau jeweils mit zahlreichen Messerstichen.

Die auf die Revision des Angeklagten erfolgte rechtliche Überprüfung durch den 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat weder Verfahrensfehler noch sonstige Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Beschluss vom 14. November 2023 – 6 StR 394/23

Vorinstanz:

Landgericht Hannover – Urteil vom 27. April 2023 – 39 Ks 15/22

(c) BGH, 21.11.2023

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