Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat am 31. Oktober 2023 in dem Ermittlungsverfahren wegen der Schießerei am Hamborner Altmarkt vom 4. Mai 2022 Anklage gegen zwei Männer im Alter von jeweils 38 Jahren erhoben.

Gegenstand der Anklage, die den Angeschuldigten inzwischen zugestellt worden ist, ist der hinreichende Tatverdacht des versuchten Mordes (§§ 211, 22, 23 StGB). Zudem werden ihnen gefährliche Körperverletzung (§ 224 Abs. Abs. 1 Nrn. 2 und 5 StGB), besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs (§ 125a Nrn. 1, 3 und 4 StGB) sowie Verstöße gegen das Waffengesetz vorgeworfen.

Mit der Anklageschrift wird den Angeschuldigten im Wesentlichen Folgendes vorgeworfen:

Am Mittwoch den 4. Mai 2022 spätestens gegen 20:30 Uhr versammelten sich – verabredungsgemäß – ca. 100 Personen aus zwei rivalisierenden Gruppen im nördlichen Bereich des Hamborner Altmarkts in Duisburg. Als sich die beiden Gruppen auf dem Hamborner Altmarkt gegenüberstanden, kam es zunächst zu einer lautstarken, immer aggressiver werdenden Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen. Im Zuge der Auseinandersetzung sollen die beiden Angeschuldigten neun bzw. sieben Schüsse abgegeben haben, wobei insgesamt vier Personen durch Projektile getroffen und verletzt wurden.

Im weiteren Verlauf der Auseinandersetzung zerstörte eine Gruppe gewaltsam die Scheiben eines Ladengeschäftes und warf Gegenstände hinein. Es entstand ein Sachschaden von jedenfalls mehreren Tausend Euro. Die Angeschuldigten sollen Teil der Gruppe gewesen sein.

Im Rahmen anschließend durchgeführter Durchsuchungsmaßnahmen bei den Angeschuldigten konnten diverse unter das Waffengesetz fallende Gegenstände – unter anderem Schwerter, Macheten, eine Selbstladepistole, ein Revolver und eine zweistellige Anzahl verschiedenster Messer – sichergestellt werden.

Die Angeschuldigten befinden sich seit dem 22. Mai 2023 in Untersuchungshaft.

Die Ermittlungen gegen die übrigen 49 beschuldigten Personen dauern an.

(c) Staatsanwaltschaft Duisburg, 20.11.2023

Cookie Consent mit Real Cookie Banner