Der Bundestag hat heute den von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion eingebrachten Gesetzentwurf zur Beendigung des Aufenthalts und Verhinderung der Einbürgerung antisemitischer Ausländer beraten. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Alexander Throm:
„Unsere Verantwortung für unsere jüdischen Mitbürger und Mitbürgerinnen endet nie, darf niemals enden. Diese Verantwortung verpflichtet uns alle, die Gesellschaft insgesamt und unseren demokratischen Rechtsstaat. Wir dürfen nicht tatenlos zusehen, wie jüdische Kinder Angst auf dem Schulweg haben, eine Synagoge angegriffen wird, Wohnhäuser von Juden beschmiert werden, sich Hass und Hetze im Netz verbreiten, Terror auf unseren Straßen verherrlicht wird. Wir haben ein Milieu in unserem Land, in dem offener Hass gegen Juden zur Tagesordnung gehört. Hier muss der Bundestag reagieren und Gesetzeslücken schließen. Das von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion eingebrachte Gesetz sieht Antworten des Rechtsstaats vor, die alle verstehen: Dazu gehört, die Instrumente des Aufenthalts-, Asyl- und Staatsangehörigkeitsrechts viel konsequenter als bislang zu nutzen. Jede Straftat, die aus antisemitischem Hass verübt wird, muss regelhaft zur Ausweisung führen – und damit zum Entzug des Bleiberechtes. Das ist für die Täter oftmals ein viel schärferes Schwert als eine bloße Geldbuße oder Bewährungsstrafe. Doppelstaatler, die erhebliche antisemitische Straftaten begehen, müssen den deutschen Pass verlieren. Es ist uns völlig unerklärlich, dass die Ampel stattdessen weiterhin die Hürden für unsere Staatsbürgerschaft senken will. Statt einer Verkürzung der Einbürgerungsfristen auf bis zu drei Jahre und einer massiven Ausweitung des Doppelpasses muss in Zukunft gelten: Kein deutscher Pass für Antisemiten. Die Zeit für bloße Worte ist vorbei. Antisemiten haben keinen Platz in unserer Gesellschaft.“