Der Bundestag hat einen Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion (BT-Drs. 20/9138) zum EU-Richtlinienvorschlag über europäische grenzübergreifende Vereine (Ratsdokument 12800/23) beraten. Der Bundestag soll nach dem Antrag in Brüssel die Verletzung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit rügen. Dazu können Sie den rechtspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, und den zuständigen Berichterstatter Martin Plum gerne wie folgt zitieren:
Günter Krings: „Der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission über europäische grenzübergreifende Vereine ist gut gemeint, aber schlecht gemacht. Vereine leisten zwar einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Kommission kann ihren Vorschlag allerdings auf keine ausreichende Rechtsgrundlage stützen. Art. 50 und Art. 114 AEUV erlauben ihr nicht, eine neue europäische Rechtsform für Vereine ohne Erwerbszweck zu schaffen. Viele vorgeschlagene Regelungen sind auch unverhältnismäßig. Der vorgeschriebene freie und diskriminierungsfreie Zugang zu Finanzmitteln aus öffentlichen Quellen bei Tätigkeit in einem Mitgliedstaat birgt die Gefahr des Missbrauchs durch ‚Briefkastenvereine‘.“Martin Plum: „Mit ihrem Vorschlag zu europäischen grenzübergreifenden Vereinen überschreitet die EU-Kommission ihre Kompetenzen. Regeln zu Vereinen ohne Erwerbszweck gehören in die Hände der Mitgliedstaaten. Die EU sollte allenfalls einen rechtlichen Rahmen für ihre gegenseitige Anerkennung regeln. Besonders bedenklich sind die möglichen Verschärfungen bei Vereinsverboten. In Zeiten, in denen Nancy Faeser mehr als drei Wochen braucht, um Tätigkeiten der Terrororganisation Hamas und des Netzwerks ‚Samidoun‘ zu verbieten, braucht es keine neuen Hürden bei Vereinsverboten. Vereinsverbote dürfen in Deutschland nicht weiter erschwert, sondern müssen dringend beschleunigt werden.“