Tim Klüssendorf, zuständiger Berichterstatter:
Der Bundestag hat heute im Rahmen des Wachstumschancengesetzes die obligatorische Verwendung von elektronischen Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen beschlossen.
„Durch Umsatzsteuerbetrug entgeht dem deutschen Staat jedes Jahr eine zweistellige Milliardensumme. Diesen Zustand können und dürfen wir nicht länger hinnehmen. Deshalb hat die Ampel-Regierung im Koalitionsvertrag die Einführung eines elektronischen Meldesystems zur Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen vereinbart. Ein solches Meldesystem stellt aufgrund der damit möglichen Echtzeit-Prüfung von Rechnungen einen echten Systemwechsel in der Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung dar.
Mit der Einführung der Pflicht zur Verwendung elektronischer Rechnungen zwischen Unternehmen schaffen wir die Grundvoraussetzung für ein solches Meldesystem. Dass wir diesen Schritt jetzt schon gehen und ihn damit der Einführung des Meldesystems, die für 2028 geplant ist, vorziehen, hat zwei entscheidende Vorteile: Zum einen können Unternehmen schon ab sofort die Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung nutzen. Zum anderen geben wir sowohl der Wirtschaft als auch der Verwaltung ausreichend Zeit, sich auf das neue System einzustellen. Damit vermeiden wir eine übermäßige Belastung aller Beteiligten und stellen sicher, dass wir diesen wichtigen Weg gemeinsam gehen können.“