Morgen beschließt die Ampel das Wachstumschancengesetz im Bundestag. Dazu erklären unsere finanzpolitische Sprecherin Antje Tillmann und der Berichterstatter Fritz Güntzler:
Antje Tillmann: „Mit dem Wachstumschancengesetz gelingt der Ampel nicht der angekündigte große Wurf. Eine ganze Reihe kleinerer Maßnahmen hatten wir auch schon beantragt und begrüßen wir. Das Gesamtpaket ist aber kein wirklicher Wachstumsschub. Im ursprünglichen Regierungsentwurf wurden vorwiegend teure Wohnungen mit niedriger Energieeffizienz gefördert. Jetzt sollen auch preiswerte Wohnungen mit hoher Energieeffizienz bessergestellt werden. Das haben wir im Finanzausschuss gefordert und begrüßen es. Warum die Ampel aber ein sehr streitanfälliges und aufwändiges Kumulierungsverfahren wählt, statt einfach die Voraussetzungen der Sonderabschreibung für den energetischen Mietwohnungsneubau zu verbessern (höhere zulässige Baukosten, höherer Abschreibungssatz) bleibt deren Geheimnis, das sie aber selbst nicht erklären konnten.
Knapp drei der sieben Milliarden Euro beruhen auf kurzfristigen Liquiditätsvorteilen. Die Einführung der degressiven Abschreibungen sowie die Anhebung der GWG-Grenze auf 1.000 EUR führen 2028 schon kurze Zeit später wieder zu höheren Steuereinnahmen und damit zu weniger Liquidität. Das ist kurzfristig trotzdem sinnvoll aber eben keine dauerhafte Entlastung.
Schließlich ist es bedauerlich, dass die Ampel unsere Verbesserungen bei der Verlustverrechnung perspektivisch wieder zurücknimmt. Die 2020 auf 10 Mio. Euro bzw. auf 20 Mio. Euro angehobenen Betragsgrenzen beim Verlustrücktrag werden ab 2026 auf 5 Mio. Euro bzw. 10 Mio. Euro reduziert.“
Fritz Güntzler: „Das Wachstumschancengesetz wird seinem Namen nicht gerecht. Generell sind die Einzelmaßnahmen viel zu unspezifisch, subventionstreibend oder nicht zu Ende gedacht. Der vermeintliche Impuls steht außer Verhältnis zu den Steuerausfällen. Einige Maßnahmen verschlechtern die wirtschaftlichen Bedingungen des Standorts Deutschland sogar. Indem die Ampel über internationale Standards bei der steuerlichen Beurteilung von grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen hinausgeht und inländische Konzernumstrukturierungen unnötig erschwert, wird der Holding-Standort noch unattraktiver.“