Der Richterwahlausschuss hat in seiner heutigen Sitzung Dr. Guido Christensen zum neuen Präsidenten des Amtsgerichts Hamburg gewählt. Er folgt auf Hans-Dietrich Rzadtki, der im Oktober nach 15 Jahren als Präsident in den Ruhestand verabschiedet wurde.

Dr. Guido Christensen, Jahrgang 1964, trat nach juristischem und betriebswirtschaftlichem Studium sowie Promotion an der Universität Hamburg 1995 in den höheren Justizdienst der Freien und Hansestadt Hamburg ein. Er war zunächst als Richter am Amtsgericht und Referent beim Landesjustizprüfungsamt tätig. Zwischen 1997 und 2002 leitete er die Projekte zur Neugründung des Insolvenzgerichts und der Neustrukturierung/Segmentierung des Amtsgerichts Hamburg. Nach Abordnung an das Hanseatische Oberlandesgericht wirkte er 2003 als Leiter der amtsgerichtlichen Verwaltung, wurde 2007 Direktor des Amtsgerichts Altona und anschließend im Jahr 2009 Vizepräsident des Amtsgerichts. Seit 2013 ist Dr. Christensen Vizepräsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts, wo er neben der Übernahme der Verwaltungstätigkeit des Vorsitzes des 2. Zivilsenats (Familien- und Erbrecht) innehat. Er ist Mitautor eines Kommentars zum Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und engagiert sich als Beirat der Hamburger Fakultätsgruppe der European Law Students‘ Association (ELSA). Zudem ist Dr. Christensen ausgewiesener Experte in Fragen der Justiz-Digitalisierung.

Justizsenatorin Anna Gallina: „Ich gratuliere Herrn Dr. Christensen ganz herzlich zu seiner heutigen Wahl. Angesichts seiner juristischen Erfahrung und seiner Expertise im Bereich der Justizdigitalisierung gewinnen unsere Amtsgerichte nicht nur eine starke Führungskraft, sondern auch eine zukunftsweisende Persönlichkeit. Herr Dr. Christensen hat an der aktuellen IT-Strategie der Hamburger Justiz mitgewirkt und die Modernisierung des Zivilprozesses vorangetrieben. Er ist mit seinen Erfahrungswerten eine hervorragende Wahl für ein starkes und zukunftsfähiges Amtsgericht Hamburg. Ich wünsche ihm viel Freude und Erfolg bei seinen neuen Herausforderungen und Aufgaben.“

Hintergrund zur Richterwahl

In Hamburg werden Berufsrichterinnen und Berufsrichter vom Richterwahlausschuss (RWA) in geheimer Wahl gewählt. Auf der Basis dieses Vorschlags ernennt der Senat die Richterinnen und Richter. Der RWA hat 14 ordentliche, jeweils stimmberechtigte Mitglieder, sie setzen sich zusammen aus drei Senatsvertreterinnen und Senatsvertretern, sechs bürgerlichen Mitgliedern, drei Richterinnen und Richtern und zwei Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten bzw. – je nach Abstimmung – zwei Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreterinnen und -vertreter. Er beschließt in geheimer Wahl mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Hintergrund zum Amtsgericht

Der amtsgerichtliche Bereich in Hamburg besteht aus den sieben Stadtteilgerichten in Altona, Barmbek, Bergedorf, Blankenese, Harburg, St. Georg und Wandsbek sowie dem am Sievekingplatz beheimateten Amtsgericht Hamburg. In den Amtsgerichten arbeiten rund 1600 Beschäftigte, unter ihnen rund 340 Richterinnen und Richter. Im Schnitt werden pro Jahr rund 25.000 Zivil-, 14.000 Familien- und 14.000 Strafsachen bearbeitet. Daneben sind die Amtsgerichte für die Grundbücher und für Nachlass- und Betreuungssachen zuständig. Eine zentrale Zuständigkeit besteht beim Amtsgericht Hamburg für Insolvenzsachen sowie für das Handels-, Vereins- und das Schiffsregister.

(c) Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Hamburg, 15.11.2023

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