Die CDU/CSU-Fraktion hat einen Gesetzentwurf „zur Beendigung des Aufenthalts und Verhinderung der Einbürgerung antisemitischer Ausländer“ (20/9311) vorgelegt, der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach sollen „zum besseren Schutz vor einer weiteren Verfestigung und Ausbreitung eines aus dem Ausland ‚zugewanderten‘ Antisemitismus“ Änderungen im Aufenthalts-, Asyl- und Staatsangehörigkeitsrecht vorgenommen werden.

So will die Fraktion im Aufenthaltsrecht einen neuen Paragrafen einführen, demzufolge eine antisemitische Straftat in der Regel die Ausweisung nach sich zieht. Das Asyl- und Flüchtlingsrecht soll der Vorlage zufolge ergänzt werden, damit die Verurteilung wegen einer antisemitischen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten zur Nichterteilung beziehungsweise zum Verlust eines humanitären Schutzes in Deutschland führt.

Beim Staatsangehörigkeitsrecht dringt die Fraktion darauf, die Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit von einem Bekenntnis zum Existenzrecht Israels und der Erklärung abhängig zu machen, dass der Einbürgerungsbewerber keine gegen die Existenz des Staates Israel gerichteten Bestrebungen verfolgt oder verfolgt hat. Bei Vorliegen „tatsächlicher, nicht erschütterbarer Anhaltspunkte für eine antisemitische Einstellung des Antragstellers“ soll eine Einbürgerung nach ihrem Willen ausdrücklich ausgeschlossen werden. Des Weiteren will die Union im Staatsangehörigkeitsrecht einen neuen Verlusttatbestand eingeführt sehen, „demzufolge Personen mit mindestens einer weiteren Staatsangehörigkeit im Falle der Verurteilung wegen einer antisemitischen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren“.

(c) HiB Nr. 858, 15.11.2023

Cookie Consent mit Real Cookie Banner